Welche Gesetze regeln den Einbau der neuen, elektronischen Stromzähler?

Die Europäische Union bekennt sich zu einer nachhaltigen Energiezukunft. Bereits 2009 haben alle Mitgliedstaaten im 3. EU-Binnenmarktpaket die europaweite Einführung der neuen, elektronischen Stromzähler (Smart Meter) beschlossen. Demnach müssen bis 2024 mindestens 80 Prozent der VerbraucherInnen in der EU ein intelligentes, digitales Messgerät bekommen.

In Österreich bestimmt das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG 2010) den Rahmen für die Umstellung. Die europäische Vorgabe wird mit der Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO 2022) umgesetzt. Über die EU-Ziele hinausgehend, sollen bis Ende 2024 mindestens 95 Prozent der österreichischen Haushalte und Unternehmen mit Smart Metern ausgestattet sein. Mehr erfahren Sie hier: Rechtliches zum Smart Meter.