Gas - Brennwertberechnung

Mit 1. Jänner 2024 wurde die Abrechnung Ihres Gasverbrauchs umgestellt. Die Basis bildet seither ein monatlich ermittelter Ist-Brennwert je Brennwertbezirk. Erfahren Sie hier, was sich dadurch ändert.

Seit 1. Jänner 2024 wird der Gasverbrauch unserer Kund*innen auf Basis eines monatlich berechneten Ist-Brennwerts (statt des bisher jährlich festgelegten Verrechnungsbrennwerts) abgerechnet. Das Versorgungsgebiet der Wiener Netze ist nun in Brennwertbezirke unterteilt: Für jeden Brennwertbezirk gibt es einen monatlich zugehörigen Ist-Brennwert. Der Grund für diese Umstellung ist die Novelle der Richtlinie G O110 der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW).

Was ändert sich?

  • Umstellung von einem jährlichen auf einen monatlichen Ist-Brennwert
  • Einteilung des Versorgungsgebietes in Brennwertbezirke
  • Technisch genauere Abrechnung der verbrauchten Gasmengen    
  • Transparentere Information zum tatsächlichen Gasverbrauch
  • Automatische Umstellung durch die Wiener Netze (Sie müssen nichts tun)

Warum erfolgt diese Umstellung?

Gas ist ein Naturprodukt und weist Unterschiede in seinen Eigenschaften auf, eine davon ist die Beschaffenheit. Die Gasbeschaffenheit kann unterschiedlich sein. Ein Grund dafür sind diverse Bezugsquellen (unterschiedliche Herkunftsländer). Zukünftig soll die Einspeisemenge von erneuerbaren Gasen (Biomethan) oder die Beimischung von erneuerbarem Wasserstoff zunehmen, um den Kohlenstoffdioxidausstoß (CO2) zu senken.

Das wirkt sich auf den Brennwert aus. Denn bei der Verbrennung von Erdgas und erneuerbaren Gasen wird mehr oder weniger Energie freigesetzt. Um solche Schwankungen so realistisch wie möglich zu verrechnen, werden die Brennwerte nun monatlich und für kleinere geografische Gebiete – Brennwertbezirke – ermittelt und festgelegt. Das stellt eine exaktere Abrechnung der verbrauchten Gasmenge sicher.

Warum wird die Energiemenge in Kilowattstunden verrechnet?

Jeder Energieträger (Gas, Holz, Öl, Fernwärme, Strom) liefert unterschiedliche Energie. Daher wird für viele Energieträger die Einheit Kilowattstunden (kWh) verwendet. Dies ermöglicht einen einfacheren Vergleich miteinander.

Was genau ist der Brennwert?

Der Brennwert dient zur messtechnischen Erfassung des Gasverbrauchs. Er beschreibt, wie viel Energie aus dem Rohstoff gewonnen werden kann. Dieser ist sehr stark von der Gaszusammensetzung abhängig. Angegeben wird er in Kilowattstunden pro Normkubikmeter (kWh/Nm³).

Was ist der Brennwertbezirk?

Der Brennwertbezirk ist ein geografisch abgegrenzter Netzbereich (kein Gemeindebezirk). Bei der Ermittlung und Festlegung wird darauf geachtet, dass die Brennwerte innerhalb der Brennwertbezirke annähernd einheitlich sind. Für eine präzise Zuteilung werden die Netztopologie und die geografische Abgeschlossenheit der Brennwertbezirke berücksichtig. Die Zuteilung Ihrer Gas-Anlage zu einem Brennwertbezirk ist abhängig von der jeweiligen Gas-Hausanschlussleitung.

Wo sind die Grundlagen zur Umstellung der Berechnung zu finden?

Seit 01. Jänner 2024 gilt die Novelle der Richtlinie G O110 der ÖVGW. Sie regelt die Datenermittlung und deren Verwendung zur Abrechnung des Gasverbrauchs für Endkund*innen. Weitere Informationen stellt die E-Control Austria auf e-control.at bereit.

Wie wird der Gasverbrauch ermittelt?

Der Gaszähler erfasst Ihren Verbrauch in Betriebskubikmetern (Bm³). Die Verrechnung erfolgt allerdings in Kilowattstunden (kWh). Für die Umrechnung des Verbrauchs von Bm³ auf kWh wird der Brennwert und die sogenannte Zustandszahl angewendet. Die Zustandszahl wird aus 2 Faktoren ermittelt: dem Luftdruck und der Temperatur (Umgebungstemperatur) am Zählerstandort.

Hinweis: Im Laufe der Zeit hat sich der Begriff Umrechnungsfaktor verbreitet, den wir aufgrund der wechselnden Brennwerte nicht mehr verwenden. Dieser setzt sich aus der Zustandszahl und dem Brennwert in kWh/Nm³ zusammen und wird vom Netzbetreiber berechnet.

Welches Vorgehen wird zur Umrechnung des Gasverbrauchs angewendet?

Zur Berechnung des Gasverbrauchs werden folgende Daten herangezogen: die Verbrauchsmenge in Bm³ beziehungsweise Nm³, der Brennwert (kWh/Nm³) und die Zustandszahl. Ein Beispiel finden Sie in der folgenden Berechnungsformel.

Beispiel für die Ermittlung der Verrechnungsmenge in kWh:

Gemessene Menge x Zustandszahl x Brennwert (kWh/Nm³) = Verrechnungsmenge
2.000,00 Bm³ x 0,9397 x 11,24 (kWh/Nm³) = 21.124,46 kWh

Bm3 = Betriebskubikmeter (Einheit für den Gasverbrauch)
Nm3 = Normkubikmeter (Einheit für den Gasverbrauch)
kWh = Kilowattstunde (Einheit für die Verrechnungsmenge)
Zustandszahl = Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand

Hinweis: Auf der Jahresabrechnung sind der mengengewichtete Durchschnitt der monatlichen Brennwerte und die Zustandszahl angeführt. Gemäß geltendem Recht sind einige Abgaben (wie Erdgasabgabe, CO2-Bepreisung) mit einem Preis je Normkubikmeter angesetzt. Da kaufmännische Faktoren oft mehr als eine Nachkommstelle haben sind auch Rundungsdifferenzen gegeben.

Welche Rolle haben die Wiener Netze bei der Ermittlung des Gas-Brennwerts?

Von 2002 bis 2023 haben die Wiener Netze den 1-mal jährlich von der E-Control Austria per Verordnung festgelegten Verrechnungsbrennwert für die Abrechnung herangezogen. Seit 1. Jänner 2024 ermitteln die Wiener Netze monatlich in ihrem Versorgungsgebiet gemäß ÖVGW-Richtlinie G O110 den Verrechnungsbrennwert je Brennwertbezirk. Dies erfolgt durch Messungen der Gasqualität und mithilfe einer Brennwertverfolgungs-Software.

Wie bekomme ich die relevanten Detailinformationen?

Sie wollen mehr über die Abrechnung Ihres Gasverbrauchs erfahren – dann melden Sie sich unter info@wienernetze.at. Eine Übersicht der Zuteilung zu Ihrem Brennwertbezirk, den jeweiligen monatlichen Brennwerten und die Zustandszahl finden Sie auf dem Infoblatt Gas-Brennwertberechnung.

Hinweise:

  • Wurde Ihr Gaszähler im angegebenen Zeitraum abgelesen (durch die Wiener Netze oder durch Selbstablesung) und liegen somit validierte Zählerstände vor, so enthält die Tabelle auch Ihre Verbrauchswerte.
  • Die Ermittlung des monatlichen Ist-Brennwertes im zugehörigen Brennwertbezirk und auch die Zustandszahl werden im laufenden Monat ermittelt und stehen im Folgemonat zur Abrechnung zur Verfügung.
  • Aufgrund der monatlichen Gültigkeit der Ist-Brennwerte und Brennwertbezirkszuordnung, haben Kund*innen mit monatlicher Gasabrechnung bereits detaillierte Informationen zur Einheitenumrechnung vorliegen. Das Infoblatt Gas-Brennwertberechnung wird daher nur Kund*innen mit einer jährlicher Gasabrechnung auf Wunsch bereitgestellt.​​​​​​​

Sie finden auf dieser Seite eine Liste der Brennwertbezirke und den zugehörigen Brennwerten zum Download.

Ihre Anfrage schicken Sie uns bitte an: info@wienernetze.at

Sie finden detaillierte Informationen zu diesem Thema unter:

Wissenswertes zum Thema:

Die ÖVGW ist die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach. Weitere Informationen finden Sie unter ovgw.at.

Die E-Control Austria ist die unabhängige Strom- und Gas-Regulierungsbehörde des Energiebereichs. Weitere Informationen finden Sie unter e-control.at.

Ein Nm³ ist die Gasmenge, welche bei Normtemperatur (0°C bzw. 273,15 K) und einem Absolutdruck von 1,01325 bar (101,325 kPa) den Rauminhalt von einem Kubikmeter ausfüllt. Die Definition von Nm³ ist in der DIN 1343 festgelegt.

Vom Normkubikmeter (Nm³) ist der Betriebskubikmeter (Bm³) zu unterscheiden. Der Normkubikmeter ist eine Volumenmaßeinheit die auf den Standardbedingungen (Druck und Temperatur) der DIN 1343 basiert. Der Betriebskubikmeter ist die unter den jeweiligen Bedingungen bei Endkund*innen vor Ort (Druck und Temperatur) tatsächlich gemessene Gasmenge in Kubikmeter (in der Regel Bm³). Diese Gasmenge ändert sich je nach Betriebsbedingung, also maßgeblich je nach Druck und Temperatur.

Per Definition ist eine Temperaturkompensation eine technische Maßnahme. Damit wird unerwünschten Temperatureinflüssen entgegengewirkt und daraus resultierende Änderungen der Gasmenge verhindert. Bei Gaszählern mit einer integrierten Temperaturkompensation wird der Gasverbrauch im Gaszähler konstant auf eine Gastemperatur von 15 Grad Celsius ausgeglichen. So wird eine korrekte Abrechnungsmenge gewährleistet.

Mengenumwerter sind spezielle Messgeräte und werden bei großen Erdgasanlagen eingesetzt. Ab einer Jahresmenge von 3.500.000 kWh sowie einem Anlagendruck von über 100 mbar ist der Einsatz und der damit verbundene Einbau verpflichtend. 

Hinweis: Siehe auch „ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUM GAS-VERTEILERNETZ“ der Wiener Netze GmbH - Punkt 17 (3). Messung Hausanschlussleitungen im Versorgungsgebiet der Wiener Netze werden hauptsächlich mit einem Versorgungsdruck von rund 20 Millibar (mbar) betrieben. 

Der Gaszähler erfasst Ihren Verbrauch in Betriebskubikmetern (Bm³). Der Mengenumwerter zieht diese Messdaten heran und rechnet sie mit den Faktoren Druck und Temperatur vom jeweiligen Standort in Normkubikmeter (Nm3) um. Dadurch ist bei einem vorhandenem Mengenumwerter der Wert der Zustandszahl immer 1. Durch Multiplikation mit dem Brennwert (kWh/Nm3) errechnet sich die Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) und wird für Ihre Gasabrechnung verwendet.

Nein, das Infoblatt-Brennwertberechnung können Sie auch unabhängig von Ihrer Jahresabrechnung anfordern. Zu beachten ist, dass keine Verbrauchswerte angeführt werden, wenn keine validierten Zählerstände vorliegen.
Erhalten Sie Ihre Gesamtrechnung (Energiekosten + Netzkosten) von Ihrem Energielieferanten, ist es trotzdem möglich das Infoblatt bei uns anzufordern. Wir schicken Ihnen das Infoblatt postalisch oder per E-Mail (sofern vorhanden) zu. Sie können sich auch einen Ausdruck in unserem Servicetreff mit nach Hause nehmen.

Nein, die Umstellung erfolgt automatisch durch den Netzbetreiber. Bei der Abrechnung wird der jeweils gültige Brennwert herangezogen.

Nein, Sie müssen nichts an Ihrem Gaszähler umstellen. 

Nein, Sie haben keinen Einfluss auf den Brennwert.

Nein, die Zuteilung erfolgt durch die Wiener Netze, als Ihr Netzbetreiber. Maßgeblich für die Zuteilung ist die Netztopologie und geographische Abgeschlossenheit der Brennwertbezirke.

Wenn Sie uns Ihre Zählerstände bekannt geben, werden die bis zum Zeitpunkt der Zählerstandsbekanntgabe gemessenen Verbrauchswerte korrekt in der Abrechnung verwendet. Sollten Sie im Vorhinein wissen, dass Sie für einen längeren Zeitraum kein Gas benötigen (zum Beispiel langer Urlaub, Kur etc.), so empfehlen wir, dass Sie zu Beginn und nach der Wiederkehr den Zählerstand bekannt geben.

Am Detailblatt wird der Verbrauch laut dem Zählerstand angeführt. Der Zählerstand wird entweder rechnerisch ermittelt oder es ist eine Ablesung durch Sie oder dem Netzbetreiber erfolgt. Korrekturmengen sind Verbrauchsmengen, die nachverrechnet werden. Grund dafür kann ein unveränderter Zählerstand sein. Das kann passieren, wenn der Zähler defekt ist, aber trotzdem weiterhin Energie fließt und verbraucht wird.