Informationen für Kund*innen

Die Möglichkeiten des geöffneten Strommarktes, Belehrung gemäß § 11 FAGG sowie § 3 KschG, Information gemäß § 33 Abs. 6 des WElWG, § 27 Abs. 1 des Bgld. ElWG bzw. § 33 Abs. 1 des NÖ ElWG und Information DSGVO.

Welchen Vorteil hat der geöffnete Strommarkt für die Stromkund*innen?

In Österreich kann jeder*jede Kund*in seinen Stromlieferanten frei wählen, denn seit 1. Oktober 2001 ist der heimische Strommarkt liberalisiert beziehungsweise. geöffnet. Österreich gehört damit zu den europäischen Vorreitern bei der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes.

Welche Möglichkeiten haben Kund*innen im liberalisierten Markt? 

Im liberalisierten Markt ist es wichtig, genau zwischen Netzbetreiber und Energielieferant zu unterscheiden: Der für Sie zuständige Netzbetreiber wird durch Ihren Wohnsitz beziehungsweise Standort festgelegt. Ihr Netzbetreiber sorgt für die sichere Stromversorgung in seinem Gebiet. Und er ist verpflichtet, jede*r Kund*in, die dies möchte, zu behördlich festgelegten Tarifen und zu den behördlich genehmigten Allgemeinen Bedingungen einen Netzzugang zur Verfügung zu stellen.

Natürlich benötigen Sie aber auch einen Energielieferanten. Und Sie haben das Recht, die von Ihnen benötigte elektrische Energie von dem Energielieferanten Ihrer Wahl zu beziehen. Dazu schließen Sie mit dem Energielieferanten einen eigenen Energieliefervertrag ab. Alle Energielieferanten stehen in den Bereichen Erzeugung, Stromhandel und Stromvertrieb im freien Wettbewerb.

Was muss ich wissen, um wechseln zu können?

Wenn Sie einen Lieferanten ausgewählt haben, müssen Sie mit ihm einen Liefervertrag abschließen. Der neue Lieferant kann dann von Ihnen bevollmächtigt werden, den Lieferantenwechsel für Sie durchzuführen. In diesem Fall regelt der Lieferant in Ihrem Namen alle notwendigen Schritte für Ihren Wechsel. Dies ist für Sie mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie als Kund*in und Ihre Kundenanlage eindeutig identifiziert werden können. Das erfolgt zum Beispiel über die so genannte Zählpunktnummer. Dies ist eine 33-stellige Nummer, die auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen ist.

Informationen über mögliche Lieferanten finden Sie im Internet, in Zeitungen und Zeitschriften. Die E-Control erstellt Strompreisvergleiche für Endverbraucher*innen und veröffentlicht diese unter www.e-control.at.

Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?

Der (Gesamt)Strompreis, den Sie zu bezahlen haben, besteht aus drei Komponenten. Bei einem Haushalt machen der Netzpreis und der Energiepreis je ungefähr ein Drittel aus. Dazu kommen die gesetzlichen Abgaben und Zuschläge (zum Beispiel Elektrizitätsabgabe des Bundes, Gebrauchsabgaben der Länder, Zuschläge für erneuerbare Energieträger etc.). Darauf wird die Umsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent aufgeschlagen.

Wohin wende ich mich mit Fragen zum Elektrizitätsmarkt? 

Sie erhalten alle Informationen jederzeit bei Ihrem Netzbetreiber oder Ihrem Lieferanten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Regulierungsbehörde unter www.e-control.at.