Stromeinspeisung im Überblick
Dafür sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten: Bevor Sie mit Ihrer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) in das öffentliche Stromnetz einspeisen können, benötigen Sie einen genehmigten Anschluss (Netzzugang). Dafür prüfen wir in unserem Versorgungsgebiet, ob die Kapazität des Stromnetzes beziehungsweise des Anschlusspunktes ausreicht. Jede neue Erzeugungsanlage oder
eine wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage ist meldepflichtig. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie als Anlagenbetreiber*in für Ihre PV-Anlage benötigen. Sie als Betreiber*in erzeugen Energie und können diese auch selbst verbrauchen.
Strom selbst erzeugen und verbrauchen
Alle Informationen zu kleinen Erzeugungsanlagen, großen Erzeugungsanlagen oder Energiegemeinschaften finden Sie hier:
- Kleinsterzeugungsanlagen (zum Beispiel Balkonkraftwerke - Anlagen bis 800 Watt)
- Erzeugungsanlage (Photovoltaik-Anlage größer 800 Watt) und Einspeisung in das öffentliche Stromnetz - Lesen Sie für mehr Informationen auf dieser Seite weiter.
- Energiegemeinschaften
Anmeldung Ihrer neuen Erzeugungsanlage

Wir helfen Ihnen eine Zulässigkeit für unser Stromnetz anzufragen und noch weitere wichtige Voraussetzungen wie zum Beispiel gesetzliche und technische Regelungen (Meldepflicht der Anlage) zu klären. Bitte melden Sie sich zuerst an uns: Wir helfen Ihnen bei der Nutzung von Sonnenenergie im eigenen Haushalt.
Für PV-Anlagen mit mehr als 0,8 Kilovolt-Ampere (kVA, also rund 800 Watt) Anschlussleistung in unserem Versorgungsgebiet benötigen Sie einen Anschluss (inklusive Einspeisezählpunktnummer) an das Stromnetz der Wiener Netze.
Der Weg zum Anschluss Ihrer PV-Anlage
1. SIE: Antrag Netzzugang mit Einspeisezählpunkt
Für den Bau Ihrer PV-Anlage beauftragen Sie ein staatlich geprüftes Elektrotechnikunternehmen oder ein Planungsbüro für Elektrotechnik. Dieses reicht für Sie eine Anfrage mit allen notwendigen Dokumenten für den Netzzugang ins Wiener Netze Stromnetz bei uns ein. Nur vollständige Anfragen können bearbeitet werden.
Ebenso können Sie bereits jetzt in der Planungsphase selbst eine Einspeisezählpunktnummer anfordern. Diese individuelle Einspeisezählpunktnummer ist für die Messung der eingespeisten Strommenge notwendig, damit Sie wissen wieviel Strom Sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Hinweis: Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, benötigen Sie bereits im ersten Schritt die Einspeisezählpunktnummer. Auch die gewünschte Leistung Ihrer PV-Anlage muss angegeben werden.
2. WIR: Prüfung der Anfrage und Angebot
Wir prüfen die von Ihrem beauftragten Fachunternehmen eingereichte Anfrage dahin, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einspeisung möglich ist.
Hinweis: Ihr Fachunternehmen erhält genaue Vorgaben darüber, welche Komponenten für die PV-Anlage zulässig sind (zum Beispiel Wechselrichter).
Sie erfahren auch, wieviel Leistung maximal in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann.
Ist die gewünschte PV-Anlage nicht in das bestehende Netz integrierbar, muss dieses verstärkt werden. Im Zuge der Anfrage wird dies geprüft und gegebenenfalls bieten wir eine mögliche Netzerweiterung an. Nach Abschluss des Netzzutrittsangebotes tragen Sie die einmalige Netzzutrittsgebühr als Anlagenbetreiber*in der PV-Anlage.
Das von Ihnen beauftragte Fachunternehmen erhält nach erfolgreicher Prüfung eine Zulässigkeit, den Nachweis über den Netzzugang, die für 6 Monate gültig ist. Dieser Nachweis dient als Netzzusage. Diese Netzzusage von uns bestätigt den Netzzugang zu unserem öffentlichen Stromnetz und dass die gewünschte Anschlussleistung möglich ist.
Zusätzlich zum Nachweis erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Elektrotechniker*in das sogenannte Beiblatt zur Fertigmeldung und damit die Einspeisezählpunktnummer, wenn Sie diese selbst noch nicht angefordert haben (siehe auch 1. Schritt).
Der Nachweis der Netzzusage mit allen notwendigen Informationen und der Einspeisezählpunktnummer werden für den weiteren Verlauf des Förderantragprozesses benötigt.
Hinweis: Die gesetzlichen Abgaben gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz werden von uns nur in bestimmten Fällen, beispielsweise bei baulichen Maßnahmen, an Sie in Rechnung gestellt.
3. PROFI & SIE: Fertigstellung der Erzeugungsanlage
Ihre PV- Anlage wird nach den Angaben des erhaltenen Beiblattes von Ihrem Fachunternehmen fertiggestellt und ist zur Einspeisung bereit.
Ihr*e Elektrotechniker*in reicht noch die elektronische Fertigmeldung mit dem unterschriebenen Beiblatt der PV-Anlage bei uns ein und kümmert sich um die vollständige Unterzeichnung des Beiblattes durch alle Beteiligten. Anschließend werden Sie über die Freigabe der übermittelten Fertigstellungsmeldung informiert.
Wichtig: Wer noch keinen Smart Meter zu Hause hat, bekommt diesen im Zuge der vollständigen Einreichung der PV-Anlage und einem vorliegenden gültigen Energieabnahmevertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen eingebaut. Für die eigene Stromerzeugung ist es notwendig entweder die Standard-Option oder die sogenannte Opt-in Option zu nutzen. Wie Sie diese anfordern und vieles mehr rund um Ihren Smart Meter, finden Sie unter Optionen beim Smart Meter
4. SIE: Notwendige Vertragsabschlüsse
Für Ihre selbst erzeugte Energie benötigen Sie einen Abnehmer. Um Strom einspeisen zu können, ist ein Energieliefervertrag (Energieabnahmevertrag) mit einem Energieversorgungsunternehmen abzuschließen. Bitte fordern Sie diesen zeitgerecht an.
Hinweis: Je nach Energielieferanten ist auch die Bekanntgabe der Einspeisezählpunktnummer notwendig. Im Zuge dieser Abwicklung bekommen Sie auch den notwendigen Einspeise-Netznutzungsvertrag zugesendet. Bitte beachten Sie, dass uns diese Verträge unterschrieben und vollständig vorliegen müssen.
5. Wir: Freigabe zur Inbetriebnahme und Einspeisung
Wir als Ihr Netzbetreiber erteilen die Freigabe zum Einspeisen in das öffentliche Stromnetz nachdem unsere Expert*innen die technischen Anforderungen vor Ort geprüft haben. Ist die Anlage in Ordnung, erfolgt die Freischaltung des Einspeisezählwerks und die Plombierung Ihres Stromzählers (Smart Meter).
Jetzt kann Ihre PV-Anlage in Betrieb genommen und Strom eingespeist werden.