Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)

Strom gemeinsam im Gebäude nutzen

Eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ermöglicht es mehreren Personen in einem Gebäude, gemeinsam lokal erzeugte elektrische Energie zu nutzen.

Besonders in Mehrparteienhäusern, Wohnanlagen oder Bürogebäuden kann durch eine GEA Strom aus einer Photovoltaik-Anlage direkt vor Ort verbraucht werden. Die Energie wird innerhalb des gemeinsamen Netzanschlusses verteilt und muss nicht über das öffentliche Stromnetz transportiert werden.

Die Nutzung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage.


Für wen eignet sich eine GEA?

Eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage eignet sich besonders für

  • Mehrparteienhäuser
  • Wohnhausanlagen
  • Bürogebäude
  • Gewerbeimmobilien

Voraussetzung ist, dass die Energie nicht über das öffentliche Stromnetz verteilt wird.


So funktioniert's

Die Energie wird beispielsweise durch eine Photovoltaik-Anlage am Dach erzeugt und den teilnehmenden Verbrauchsanlagen zugeordnet.

Die erzeugte Energie wird automatisch an die teilnehmenden Verbrauchsanlagen verteilt.

Nicht genutzte Energie wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Vorteile:

  • Gemeinsam erzeugte Energie direkt vor Ort nutzen
  • Höherer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms
  • Einfache Umsetzung innerhalb eines Gebäudes
  • Nutzung lokal erzeugter Energie innerhalb eines Gebäudes

Schnelle Checkliste:

Registrierung

Nach abgeschlossener Registrierung über ebUtilities erhalten Sie die Gemeinschafts-ID. Ebenso erfolgt im Zuge der Registrierung die Anbindung an den Datenaustausch.

Definierter Nahebereich

Die Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen befinden sich im selben definierten Nahebereich.

Erzeugungsanlage

Für die Teilnahme muss die Erzeugungsanlage technisch fertiggestellt sein und eine Anmeldung des Energieabnehmers muss vorliegen.

Nähere Informationen zu Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier.

Mitglieder

Eine GEA besteht aus mindestens einer Verbrauchs- und einer Erzeugungsanlage.

Smart Meter

Für die Teilnahme ist ein Smart Meter (intelligentes Messgerät) erforderlich. Falls noch kein Smart Meter vorhanden ist, wird dieser nach Zustimmung ausgetauscht.

Registrierung im Smart Meter-Webportal

Alle Teilnehmer*innen müssen im Smart Meter-Webportal registriert sein. Die Zustimmung zur Teilnahme erfolgt online über das Smart Meter-Webportal.

Nähere Informationen zum Smart Meter-Webportal finden Sie hier.

Einstellungen beim Smart Meter

Für die Teilnahme müssen Viertelstundenwerte (Opt-in) erfasst und übertragen werden. Eine Opt-out Einstellung am Smart Meter ist nicht möglich.

Ist die Opt-out Einstellung aktiviert, müssen Sie und alle Teilnehmer*innen diese vor der Teilnahme widerrufen.