Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Wiener Netze GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wienernetze.at .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten und oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseite der Stadtwerke Wien GmbH enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die Stadtwerke Wien GmbH ist aber bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. Ältere Applikationen werden überarbeitet beziehungsweise sukzessive abgelöst.

Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus genannten Gründen nicht barrierefrei:

  1. Gewisse ARIA-Attribute passen nicht zu ihren Rollen
  1. Eine Buttons haben keinen wahrnehmbaren Text.
    (https://www.w3.org/TR/UNDERSTANDING-WCAG20/ensure-compat-rsv.html)
  1. Einige aria-hidden Elemente sind fokusierbar.
    (https://www.w3.org/WAI/WCAG21/Understanding/name-role-value.html)
  1. Einige Buttons haben keinen wahrnehmbaren Text.
    (https://www.w3.org/TR/UNDERSTANDING-WCAG20/ensure-compat-rsv.html)
  1. Der Wert des id-Attributes muss einzigartig sein. (https://www.w3.org/TR/WCAG20-TECHS/H93.html)
  1. Einige Elemente haben einen zu niedrigen Kontrast (https://www.w3.org/TR/WCAG21/#contrast-minimum)
  1. Einige Bilder haben keinen Alternativ-Text (https://www.w3.org/TR/2008/REC-WCAG20-20081211/#text-equiv-all)
  1. Bei manchen Formular-Input Feldern fehlt ein zugehöriges Label (https://www.w3.org/TR/2008/REC-WCAG20-20081211/#minimize-error-cues)
  1. Bei einigen Input-Felder wird der Verwendungszweck nicht explizit angegeben.
    (https://www.w3.org/WAI/WCAG21/Understanding/identify-input-purpose.html)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2020 überprüft

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf www.wienernetze.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der Wiener Netze GmbH weiter zu verbessern. Wenden Sie sich hierfür gerne an:

Beauftragter der Wiener Netze GmbH für Barrierefreiheit
Mag. Dr. Peter Meierhofer
Erdbergstraße 236
A-1110 Wien
Tel.: +43 (0)50 128 – 31432
E-Mail

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Netze GmbH
Erdbergstraße 236
A-1110 Wien
Tel.: +43 (0)50 128 – 10100

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.