Kundeninformationen

Die Möglichkeiten des geöffneten Strommarktes, Belehrung gemäß §11 FAGG sowie § 3 KschG, Information gemäß § 33 Abs. 6 des WElWG, § 27 Abs. 1 des Bgld. ElWG bzw. § 33 Abs. 1 des NÖ ElWG und Information DSGVO

Welchen Vorteil hat der geöffnete Strommarkt für die StromkundInnen?

In Österreich kann jede/r Kunde/Kundin seinen Stromlieferanten frei wählen, denn seit 1. Oktober 2001 ist der heimische Strommarkt liberalisiert bzw. geöffnet. Österreich gehört damit zu den europäischen Vorreitern bei der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes.

Welche Möglichkeiten haben KundInnen im liberalisierten Markt?

Im liberalisierten Markt ist es wichtig, genau zwischen Netzbetreiber und Energielieferant zu unterscheiden: Der für Sie zuständige Netzbetreiber wird durch Ihren Wohnsitz bzw. Standort festgelegt. Ihr Netzbetreiber sorgt für die sichere Stromversorgung in seinem Gebiet. Und er ist verpflichtet, jedem/r Kunden/Kundin, die dies möchte, zu behördlich festgelegten Tarifen und zu den behördlich genehmigten Allgemeinen Bedingungen einen Netzzugang zur Verfügung zu stellen.
Natürlich benötigen Sie aber auch einen Energielieferanten. Und Sie haben das Recht, die von Ihnen benötigte elektrische Energie von einem Energielieferanten Ihrer Wahl zu beziehen. Dazu schließen Sie mit dem Energielieferanten einen eigenen Energieliefervertrag ab. Alle Energielieferanten stehen in den Bereichen Erzeugung, Stromhandel und Stromvertrieb im freien Wettbewerb.

Was muss ich wissen, um wechseln zu können?

Wenn Sie einen Lieferanten ausgewählt haben, müssen Sie mit ihm einen Liefervertrag abschließen. Der neue Lieferant kann dann von Ihnen bevollmächtigt werden, den Lieferantenwechsel für Sie durchzuführen. In diesem Fall regelt der Lieferant in Ihrem Namen alle notwendigen Schritte für Ihren Wechsel. Dies ist für Sie mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie als KundIn und Ihre Kunden-Anlage eindeutig identifiziert werden können. Das erfolgt z. B. über die so genannte Zählpunktnummer - eine 33-stellige Nummer, die auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen ist.
Informationen über mögliche Lieferanten finden Sie im Internet, in Zeitungen und Zeitschriften; die Energie-Control GmbH erstellt Strompreisvergleiche für Endverbraucher und veröffentlicht diese unter www.e-control.at.

Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?

Der (Gesamt)Strompreis, den Sie zu bezahlen haben, besteht aus drei Komponenten. Bei einem Haushalt machen der Netzpreis und der Energiepreis je zirka ein Drittel aus. Dazu kommen die gesetzlichen Abgaben und Zuschläge (z. B. Elektrizitätsabgabe des Bundes, Gebrauchsabgaben der Länder, Zuschläge für erneuerbare Energieträger etc.). Darauf wird die 20%-ige Umsatzsteuer aufgeschlagen.

Wohin wende ich mich mit Fragen zum Elektrizitätsmarkt?

Wenn Sie Informationen oder Auskünfte brauchen, können Sie sich jederzeit an Ihren Netzbetreiber oder Lieferanten wenden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Regulierungsbehörde unter www.e-control.at.