Gasversorgung in und um Wien

Die Rolle der Wiener Netze als Erdgas-Netzbetreiber

Bei der Versorgung mit Gas sind die Aufgaben klar definiert. Die Wiener Netze als Netzbetreiber sind zuständig für den Transport der Energie zu allen Kund*innen im Versorgungsgebiet. Das Versorgungsgebiet der Wiener Netze umfasst das gesamte Wiener Stadtgebiet sowie angrenzende Teile Niederösterreichs. Die Aufgaben des Netzbetreibers und des Energielieferanten sind gesetzlich klar voneinander getrennt. Das bedeutet als Betreiber des Gasnetzes haben die Wiener Netze keinen Einfluss auf die Beschaffung sowie den Preis des Energieträgers.

In dieser gesetzlichen Aufgabenaufteilung ist auch klar geregelt, dass für den Einkauf, die Bereitstellung und die Speicherung von Erdgas die jeweiligen Energielieferanten verantwortlich sind. Netzbetreiber wie die Wiener Netze dürfen Energie nicht kaufen, verkaufen oder speichern. Manche Industriebetriebe, die viel Gas benötigen, kaufen auch teilweise Speicherplatz ein und sorgen so selbst für die Speicherung der für sie notwendigen Energiemenge.

Für den Notfall sieht Österreichs Bundesregierung einen drei Stufen Notfallplan vor

In Österreich ist gesetzlich geregelt, wie in den Markt der Gasversorgung eingegriffen wird, wenn es zu einer Krise kommt. Der sogenannte "Notfallplan Gasversorgung" besteht aus drei Stufen. Mithilfe des Energielenkungsgesetz 2012 kann das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) durch eine Verordnung Lenkungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Erdgasversorgung vorsehen. Die Vorbereitung, Durchführung und Koordinierung von Lenkungsmaßnahmen wird dabei an die E-Control übertragen – die unabhängige Regulierungsbehörde des gesamten Energiebereichs.

Dieser Energielenkungsplan sieht vor, dass zuerst mit Appellen zu Einsparungen und Effizienzsteigerungen der Gasverbrauch reduziert wird. Erst dann werden Maßnahmen grenzüberschreitender Gassolidarität gesetzt. Als letzte Möglichkeit ist eine Kontingentierung vorgesehen. Da Haushaltskund*innen als sogenannte „geschützte Verbraucher*innen“ gelten werden diese, sowie kritische Infrastruktur wie Spitäler, bei der Energieversorgung in der Krise priorisiert.

Die Wiener Netze sind als Netzbetreiber verpflichtet, die Entscheidungen der E-Control umzusetzen.

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