In welchen Fällen ist ein Opt-out nicht möglich?

Bei den folgenden Stromzählern bzw. Nutzungen können KundInnen nicht von der Option Opt-out Gebrauch machen:

  • Stromzähler an die eine Erzeugungsanlage (wie etwa eine Photovoltaik-Anlage) angeschlossen ist
  • Zähler mit Prepayment-Funktion
  • Stromzähler für Nachtstromanlagen
  • Stromzähler mit einer Leistungsmessung
  • Mehrtarifzähler
  • Prepayment-Zähler
  • Zähler mit einer Liefer-/Bezugsmessung (Überschusseinspeiser)
  • Zähler mit Blindenergiemessung oder
  • Stromzähler, die aufgrund einer Liefervereinbarung eine Lastprofilmessung benötigen.