Erzeugungsanlagen

Rückerstattung Netzzutrittsentgelt

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass ein Netzzutrittsentgelt für Betreiber*innen von Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaik-Anlagen, nur in bestimmten Fällen, beispielsweise bei baulichen Maßnahmen, zu verrechnen ist. 


Die Wiener Netze werden daher allen betroffenen Kund*innen das Netzzutrittsentgelt rückerstatten. Wir haben unsere Kund*innen bereits schriftlich informiert und in den entsprechenden Fällen eine Rücküberweisung eingeleitet beziehungsweise abgewickelt.