Schritt für Schritt zur Anmeldung bei den Wiener Netzen

Sie möchten eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage oder eine Energiegemeinschaft anmelden? Hier erfahren Sie, was für die Umsetzung zu tun ist.

1. Schritt: Formale Gründung

Im ersten Schritt muss die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage bzw. die Energiegemeinschaft formal gegründet werden.

Für die Anmeldung bei den Wiener Netzen muss eine aktive Erzeugungsanlage vorhanden sein. Die Erzeugungsanlage muss technisch fertig gestellt und eine Anmeldung vom Energielieferanten bei den Wiener Netzen eingelangt sein. Nähere Informationen zu Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier.

2. Schritt: Registrierung bei ebUtilities als Marktpartner*in

Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage bzw. die Energiegemeinschaft muss bei ebUtilities als Marktteilnehmer*in am Elektrizitätsmarkt registriert werden. Mit der Registrierung erhalten Sie Ihre Marktpartner-ID. Diese ID benötigen Sie für die Anmeldung bei den Wiener Netzen.

Hinweis

An der Marktpartner-ID können Sie erkennen, ob die ID zu einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder einer Energiegemeinschaft gehört.

  • GC-Nummer: gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
  • RC-Nummer: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
  • CC-Nummer: Bürgerenergiegemeinschaft

Wenn Sie eine Bürgerenergiegemeinschaft anmelden möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Marktpartner-ID auch eine Gemeinschafts-ID von ebUtilities. Diese erhalten Sie im Zuge der Registrierung der Bürgerenergiegemeinschaft.

3. Schritt: Anmeldung bei den Wiener Netzen

Als nächstes muss die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage oder die Energiegemeinschaft bei den Wiener Netzen angemeldet werden. Für den Abschluss des Vertrags benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Name der Gemeinschaft
  • Marktpartner-ID (GC-Nummer, RC-Nummer oder CC-Nummer, siehe Schritt 2)
  • Bei Bürgerenergiegemeinschaften zusätzlich die Gemeinschafts-ID
  • Name der Ansprechperson bei der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bzw. Energiegemeinschaft
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Einspeisezählpunktnummer(n) der Erzeugungsanlage(n)
  • Bei Energiegemeinschaften: Firmenbuchnummer oder Vereinsnummer

Bitte schicken Sie uns diese Informationen per E-Mail zu. Wenn Sie eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage anmelden möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter gemeinschaftlicheerzeugungsanlagen@wienernetze.at. Die Anmeldung für eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder Bürgerenergiegemeinschaft schicken Sie bitte an energiegemeinschaften@wienernetze.at.

Wichtig

Alle Teilnehmer*innen müssen der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bzw. Energiegemeinschaft zustimmen. Diese Zustimmung erfolgt im Smart Meter-Webportal. Somit muss jede Teilnehmerin*jeder Teilnehmer im Smart Meter-Webportal registriert sein.

Informationen zur Registrierung beim Smart Meter-Webportal finden Sie hier . Sie können sich auch im Smart Meter-Webportal registrieren, wenn Sie noch keinen Smart Meter haben.

4. Schritt: Vertragsabschluss bei den Wiener Netzen

Nach Erhalt Ihrer Daten überprüfen wir Ihre Angaben und setzen einen Vertrag für den Betrieb auf. Anschließend schicken wir den Vertrag der Ansprechperson zu.

Nun müssen Sie folgende Daten ergänzen:

  • gewähltes Aufteilungsmodell (statisch oder dynamisch)
  • im Falle einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft: lokale oder regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft

Anschließend müssen Sie den Vertrag unterschreiben und an uns zurückschicken. Sobald wir den Vertrag erhalten und überprüft haben, werden Sie von uns über den möglichen Start der Anbindung für den Datenaustausch informiert.

5. Schritt: Anbindung des Datenaustausches

Um eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage oder Energiegemeinschaft anmelden und betreiben zu können, benötigen Sie eine Anbindung zum energiewirtschaftlichen Datenaustausch (EDA). Diese Anbindung muss selbstständig zwischen der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder Energiegemeinschaft und EDA abgeschlossen werden.

Beim EDA-Anwenderportal stehen Ihnen als Betreiber*in mehrere Anbindungsarten zur Verfügung - nähere Informationen finden Sie hier. Des Weiteren müssen die konsultierten und vorgesehenen Marktprozesse (ebUtilities) zur Anwendung kommen.

6. Schritt: Zustimmung zur Teilnahme

Alle Teilnehmer*innen der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bzw. der Energiegemeinschaft müssen der Teilnahme selbst zustimmen. Die Zustimmung erfolgt im Smart Meter-Webportal der Wiener Netze. Unter dem Menüpunkt „Zustimmungen“ finden Sie den Unterpunkt „Datenzugriffe". Hier werden alle Anfragen zur Teilnahme angezeigt.

Wichtig

Jede Teilnehmerin*jeder Teilnehmer muss der Teilnahme innerhalb von 30 Werktagen selbst im Smart Meter-Webportal zustimmen. Somit müssen auch alle Teilnehmer*innen im Smart Meter-Webportal registriert sein. Nur vorab registrierte Nutzer*innen erhalten mit Einlangen der Anfrage zur Teilnahme eine Erinnerung per E-Mail an die im Smart Meter-Webportal hinterlegte E-Mail-Adresse.

Wenn einzelne Teilnehmer*innen die Zustimmung nicht innerhalb dieser Frist von 30 Werktagen erteilen, muss die Anfrage der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bzw. Energiegemeinschaft für diese Teilnehmer*innen erneut übermittelt werden. Für einen reibungslosen Ablauf informieren Sie bitte die potenziellen Teilnehmer*innen über die Zustimmung im Smart Meter-Webportal.

Informationen zur Registrierung beim Smart Meter-Webportal finden Sie hier. Sie können sich auch im Smart Meter-Webportal registrieren, wenn Sie noch keinen Smart Meter haben.

Die Ansprechperson muss im Smart Meter-Webportal der Teilnahme für die Erzeugungsanlage ebenfalls zustimmen.

Smart Meter

Eine Voraussetzung für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bzw. einer Energiegemeinschaft ist der Smart Meter. Sollten die Teilnehmer*innen oder die Erzeugungsanlage noch keine Smart Meter haben, werden sie innerhalb der gesetzlichen Frist im Zuge des Teilnahmeprozesses von den Wiener Netzen getauscht.

Mehrfachteilnahme einzelner Teilnehmer*innen

Seit dem 8. April 2024 ist es möglich, dass Teilnehmer*innen an bis zu 5 Energiegemeinschaften zeitgleich teilnehmen. Für den Registrierungsprozess ist es seither notwendig, für jede Teilnahme an einer Energiegemeinschaft einen Teilnahmefaktor anzugeben – dieser muss ganzzahlig zwischen 1 und 100 Prozent angegeben werden.