Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
Personen, die in einem Mehrparteienhaus wohnen, können von einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage profitieren, etwa einer Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach. Die erzeugte Energie wird dann von den GEA-Teilnehmer*innen („teilnehmende Berechtigte“, Mieter*innen oder Eigentümer*innen) der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage verbraucht.
Finanzielle Vorteile
Da die Teilnehmer*innen sich innerhalb der Grundstücksgrenzen befinden, wird die erzeugte Energie nicht über das öffentliche Verteilernetz geleitet.
Aus diesem Grund werden den Teilnehmer*innen für jene Energie, die sie über die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage beziehen, keine Netzkosten verrechnet.
Für Strom, der vom Energielieferanten bezogen wird, gibt es keine Ermäßigungen.
Voraussetzungen
- Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage und die Teilnehmer*innen müssen sich innerhalb derselben Grundstücksgrenzen befinden.
- Es müssen mindestens 2 Teilnehmer*innen (natürliche oder juristische Personen) vorhanden sein.
- Sie haben ein Aufteilungsmodell (statisch oder dynamisch) gewählt.
- Für die Anmeldung bei den Wiener Netzen muss eine Erzeugungsanlage vorhanden sein. Die Erzeugungsanlage muss technisch fertiggestellt und eine Anmeldung vom Energielieferanten bei den Wiener Netzen eingelangt sein. Nähere Informationen zu Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier.
- Sollte kein Smart Meter vorhanden sein, wird dieser im Zuge der Anmeldung bei der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage von den Wiener Netzen montiert.
- Beim Smart Meter darf die Opt-out Konfiguration nicht aktiv sein. Alle Teilnehmer*innen müssen ihre Zustimmung zur Erfassung und Übertragung von Viertelstundenwerten geben. Sollte aktuell die Opt-out Variante eingestellt sein, muss diese von dem*der Teilnehmer*in widerrufen werden.