Zeitlich begrenzter Stromanschluss
Wichtige Info
Temporäre Anschlüsse für Baustellen können höchstens 5 Jahre genutzt werden. Bei Veranstaltungen müssen Sie den genauen Zeitraum melden. Für zeitlich begrenzte Anschlüsse brauchen Sie einen Netznutzungsvertrag (Netzzutrittsvertrag) bei den Wiener Netzen und einen Energieliefervertrag eines Energielieferanten Ihrer Wahl.
Schritt für Schritt zu einem zeitlich begrenzten Stromanschluss
1. Sie: Bitte kontaktieren Sie Ihr staatlich geprüftes Elektrotechnikunternehmen.
Das Unternehmen erstellt gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Unterlagen und meldet den Antrag für Ihre Kurzzeitanlage über unsere Marktpartnerplattform ein.
2. Wir: Bewertung und Prüfung Ihrer Anfrage
Wenn wir Ihre Anfrage bekommen haben, vergeben wir den Zählpunkt und ordnen ihn zu. Wir bewerten Ihre Anfrage und übermitteln den Zählpunkt. Wir starten einen Belieferungswunsch an einen Energielieferanten Ihrer Wahl. Dieser sendet Ihnen ein Angebot für den notwendigen Energieliefervertrag zu.
Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Ihre*n staatlich geprüfte*n Elektrotechniker*in über Anschlussort, Anschlussart und Pauschalkosten. Sollte es Einschränkungen geben, informieren wir den*die Elektrotechniker*in.
3. PROFI: Ihr Elektrotechnikunternehmen schickt die Unterlagen an uns.
Ihr beauftragtes Fachunternehmen bereitet die Anlage technisch vor und sendet die Fertigstellungsanzeige über die Marktpartnerplattform an uns.
4. Wir: Vereinbarung eines Montagetermins
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Montagetermin, sobald wir die Fertigstellungsanzeige und einen gültigen Energieliefervertrag erhalten haben. Wir schicken Ihnen einen gültigen Netznutzungsvertrag (Netzzutrittsvertrag).
5. Wir: Die Wiener Netze stellen den Anschluss her
Wir stellen den Anschluss her und montieren den entsprechenden Zähler für die Messung.
Ihr Elektrotechnikunternehmen stellt zusätzliches Material (wie Kabel oder Zählerschränke) bereit.
Wir senden Ihnen nach erfolgter Montage eine Rechnung zu. Sie erhalten auch den Netznutzungsvertrag von uns.
6. Wir: Information zur Laufzeit
Nach einer Laufzeit von 5 Jahren senden wir Ihnen zeitgerecht ein Kündigungsschreiben mit der Aufforderung, einen fixen Zähler zu beantragen.
Wird kein Zähler von Ihnen angefordert, erfolgt die Demontage der temporären Anlage.
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Systemnutzungsentgelte für temporäre Anlagen
Die gültigen Pauschalentgelte finden Sie in unserem gültigen Übersichtsblatt (Gültig seit 1. Februar 2024). Anders als bei fixen Anlagen haben Kund*innen bei temporären Anlagen gemäß § 8 Abs 2 Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) das Recht zu wählen, ob das Netzbereitstellungsentgelt oder ein um 50 Prozent erhöhtes Netznutzungsentgelt aus dem arbeitsbezogenen Anteil des Netznutzungsentgelts verrechnet wird.PDF 96 KB -
Belehrung gem § 11 FAGG sowie § 3 KSCHG
Belehrung über das Rücktrittsrecht von Verbraucher*innen (Privatkund*innen) von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag.PDF 18 KB
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