Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
Bürgerenergiegemeinschaften sind nicht auf einen bestimmten räumlichen Bereich begrenzt. Sie können sich sogar über ganz Österreich erstrecken – somit auch über alle Netzebenen und Versorgungsgebiete verschiedener Verteilernetzbetreiber.
Netzgebietsübergreifende Energieversorgung
Anders als bei Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften kann bei Bürgerenergiegemeinschaften jede Form der Energiequelle genutzt werden, allerdings darf nur Strom erzeugt werden.
Die Teilnehmer*innen und die Erzeugungsanlage befinden sich weder auf demselben Grundstück noch in einem Nahebereich.
Somit gibt es bei den Netzkosten keine finanziellen Ermäßigungen.
Voraussetzungen
Bei Bürgerenergiegemeinschaften müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Gemeinschafts-ID wird von ebUtilities vergeben.
- Es müssen sich mindestens 2 Teilnehmer*innen zu einer Bürgerenergiegemeinschaft zusammenschließen.
- Sie haben ein Aufteilungsmodell gewählt.
- Für die Anmeldung bei den Wiener Netzen muss eine Erzeugungsanlage vorhanden sein. Die Erzeugungsanlage muss technisch fertiggestellt und eine Anmeldung vom Energielieferanten bei den Wiener Netzen eingelangt sein. Nähere Informationen zu Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier.
- Sollte kein Smart Meter vorhanden sein, wird dieser im Zuge der Anmeldung bei der Bürgerenergiegemeinschaft von den Wiener Netzen montiert.
- Beim Smart Meter darf die Opt-out Konfiguration nicht aktiv sein. Sollte die Opt-out-Variante eingestellt sein, muss diese von dem*der Kund*in widerrufen werden.
- Die Gründung und der Betrieb einer Bürgerenergiegemeinschaft können nur durch eine juristische Person erfolgen. Informationen für mögliche Organisationsformen finden Sie bei der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.