Lastgangdaten
Kund*innen oder bevollmächtigte Dritte können bei Anlagen mit Lastprofilmessungen (in der Regel bei Strom ab 100.000 kWh/Jahr und 50 kW Anschlussleistung, bei Gas über 400.000 kWh/Jahr) die Lastprofile bis zu einem maximalen Zeitraum von 3 Jahren beim Netzbetreiber abrufen.
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