Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

Alle Teilnehmer*innen und die Erzeugungsanlage der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) müssen über das Verteilernetz der Wiener Netze miteinander verbunden sein. Die erzeugte Energie kann verbraucht und gespeichert werden, der Gemeinschaftsüberschuss wird in das öffentliche Netz eingespeist und verkauft.

Abhängig vom Nahebereich werden 2 Arten von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften unterschieden. Der Nahebereich bestimmt, ob beziehungsweise welche Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gegründet werden kann:

  • Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft:
    Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer*innen werden von demselben Niederspannungsteil einer Transformatorstation versorgt. Sie befinden sich in einem lokalen Nahebereich (Zählpunkte, die sich in den Netzebenen 6 oder 7 befinden, können an einer lokalen EEG teilnehmen.).
  • Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft:
    Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer*innen sind über dieselbe Mittelspannungs-Sammelschiene in einem Umspannwerk miteinander verbunden. Hier handelt es sich um einen regionalen Nahebereich (Zählpunkte, die sich in den Netzebenen 4 bis 7 befinden, können an einer regionalen EEG teilnehmen.).


Finanzielle Vorteile

Den Teilnehmer*innen wird ein anteilig begünstigtes Netznutzungsentgelt („Ortstarif“) verrechnet. Dieser Ortstarif wird den Teilnehmer*innen für jene Energie verrechnet, die von der Energiegemeinschaft bezogen wird. Für Strom, der vom Energielieferanten bezogen wird, gibt es keine Ermäßigungen.

Wie hoch der finanzielle Vorteil ist, hängt vom Nahebereich beziehungsweise der Art der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft ab. Teilnehmer*innen einer lokalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft wird der lokale Ortstarif verrechnet. Teilnehmer*innen einer regionalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zahlen den regionalen Ortstarif.

Voraussetzungen

  • Alle Teilnehmer*innen und die Erzeugungsanlage müssen sich im selben lokalen oder regionalen Nahebereich befinden.
  • Es müssen sich mindestens 2 Teilnehmer*innen zu einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zusammenschließen. Teilnahme für natürliche Personen, Unternehmen (Klein- und Mittelbetriebe), Gemeinden, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts.
  • Als EEG Rechtsform wird in der Regel ein Verein oder eine Genossenschaft vorausgesetzt (weitere Formen sind möglich, siehe auch: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften). Die Gründung und der Betrieb einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft können nur durch eine juristische Person erfolgen.
  • Sie haben ein Aufteilungsmodell (statisch oder dynamisch) gewählt.
  • Für die Anmeldung bei den Wiener Netzen muss eine Erzeugungsanlage vorhanden sein.
  • Die Erzeugungsanlage (beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage) muss technisch fertiggestellt und eine Anmeldung vom Energielieferanten bei den Wiener Netzen eingelangt sein. 
  • Sollte kein Smart Meter vorhanden sein, wird dieser im Zuge der Anmeldung bei der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft von den Wiener Netzen montiert.
  • Beim Smart Meter darf die Opt-out Konfiguration nicht aktiv sein. Alle Teilnehmer*innen müssen ihre Zustimmung zur Erfassung und Übertragung von Viertelstundenwerten geben. Sollte die Opt-out Variante eingestellt sein, muss diese von dem*der Teilnehmer*in widerrufen werden.