Hilfe bei Auszug, Einzug, Umzug: Alles zur Abmeldung und Anmeldung

Was ist beim Auszug für die Abmeldung zu beachten?

Wenn ich meinen zukünftigen Auszug (Abmeldung) zeitgerecht melde, ist der Letztstand des Zählers meiner Energieanlage nicht aktuell. Was soll ich tun?

  • Der Ablesewert (Zählerstand) Ihrer Energieanlage kann dem Energielieferanten nachgereicht werden.
  • Die Ablesung des Zählerstandes erfolgt bei Smart Meter, dem elektronischen Stromzähler, mittels Fernablesung zum eingemeldeten Auszugsdatum beziehungsweise Einzugsdatum.

TIPP: Protokollieren Sie am Tag Ihres Auszugs den Zählerstand mit einem Foto (Foto vom Strom- und Gaszähler mit Zählerstand und Datum des Tages).
 

Was passiert, wenn es keine zeitgerechte Abmeldung gibt?

Sollten keine zeitgerechten Meldungen erfolgen, bleiben die bisherigen Vertragspartner*innen bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlungspflichtig.

Warum unterscheidet sich das Abmeldedatum vom angegebenen Wunschdatum?

Wenn das Wunschdatum vor dem frühestmöglichen Kündigungstermin liegt, wird das tatsächliche Abmeldedatum vom Wunschdatum abweichen.  Kündigungsfristen sind einzuhalten.

Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht möglich?

Um Kundenanfragen rascher bearbeiten zu können und Prozessabläufe zu verbessern, wurde die Möglichkeit rückwirkender An- und Abmeldungen gestoppt. Diese nachträglichen Arbeiten führten in der Vergangenheit zu komplizierten und langwierigen Prozessen bei Netzbetreibern, Energielieferanten und anderen Marktakteuren wie Energiegemeinschaften.

Seit Oktober 2024 sind daher österreichweit keine rückwirkenden Anmeldungen und Abmeldungen bei Strom und Gas möglich. 
Ausnahmen für rückwirkende Abmeldungen sind möglich bei:

  • Verlassenschaften
  • Insolvenzen

Was ist beim Einzug für die Anmeldung zu beachten?

Wer muss eine Anlage bei den Wiener Netzen anmelden?

Die Anmeldung bei den Wiener Netzen erfolgt über den Energielieferanten Ihrer Wahl. Sowie diese bei uns einlangt, können die Netzanmeldung, sowie die Ablesung und/oder die Einschaltung der Anlage erfolgen.

Ist die Anlage zu diesem Zeitpunkt abgeschaltet, erfolgt eine Terminvergabe für eine Einschaltung.

Was passiert, wenn eine Anlage vom Energielieferanten neu angemeldet wird?

Wenn wir eine Neuanmeldung durch den Energielieferanten übermittelt bekommen, melden wir die Vormieter*innen am selben Tag ab. Die Anmeldung für die neuen Mieter*innen an eben dieser Energieanlage gilt ab dem Folgetag.

Was passiert, wenn es keine zeitgerechte Anmeldung gibt?

Sollten keine zeitgerechten Meldungen erfolgen, bleiben die bisherigen Vertragspartner*innen bis zur Anmeldung der Nachmieter*innen zahlungspflichtig.

Warum ist eine rückwirkende Anmeldung nicht möglich?

Um Kundenanfragen rascher bearbeiten zu können und Prozessabläufe zu verbessern, wurde die Möglichkeit rückwirkender An- und Abmeldungen gestoppt. Diese nachträglichen Arbeiten führten in der Vergangenheit zu komplizierten und langwierigen Prozessen bei Netzbetreibern, Energielieferanten und anderen Marktakteuren wie Energiegemeinschaften.

Seit Oktober 2024 sind daher österreichweit keine rückwirkenden Anmeldungen und Abmeldungen bei Strom und Gas möglich.
Ausnahmen für rückwirkende Anmeldungen sind möglich, wenn es zum Wunschdatum keinen aktiven Energieliefervertrag für diese Anlage gibt. Das heißt, es ist kein Vertragsverhältnis vorhanden, weil:

  • es sich um eine neue Anlage (Erstbezug) handelt.
  • es sich um einen Insolvenzfall handelt.
  • es sich um eine Verlassenschaft handelt.
  • es zuvor zu einer Abmeldung gab – also das laufende Vertragsverhältnis beendet wurde – weil:
    • kein Vertrag vorhanden war (vertragsloser Zustand).
    • es eine Rückabwicklung einer Anmeldung gab.
    • es zu einem Vertragsrücktritt kam.

Was ist beim Umzug zu beachten?

Wem muss ich meinen Auszug/Einzug oder Umzug bekanntgeben?

Es genügt, wenn Sie Ihren Einzug, Auszug, oder Umzug direkt bei Ihrem Energielieferanten bekanntgeben. Der Energielieferant leitet diese Information an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Informieren Sie auch zeitgerecht Ihre Hausverwaltung, wenn diese Ihr Ansprechpartner ist.

Was ist bei einem Umzug oder Auszug zu beachten? Bei wem muss ich mich melden?

Bei einem Umzug ist es wichtig, dass Sie so früh wie möglich Ihren Einzug beziehungsweise Auszug Ihrem Energielieferanten bekanntgeben Das kann bereits bis zu 30 Tage im Voraus erfolgen.

Der Energielieferant leitet uns diese Informationen weiter. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht möglich.

Gibt es Ausnahmen, die eine rückwirkende An- und Abmeldung ermöglichen?

Ausnahmen für rückwirkende Anmeldungen sind möglich, wenn es zum Wunschdatum keinen aktiven Energieliefervertrag für diese Anlage gibt. Das heißt, es ist kein Vertragsverhältnis vorhanden, weil:

  • es sich um eine neue Anlage (Erstbezug) handelt.
  • es sich um einen Insolvenzfall handelt.
  • es sich um eine Verlassenschaft handelt.
  • es zuvor zu einer Abmeldung gab – also das laufende Vertragsverhältnis beendet wurde – weil:
  • kein Vertrag vorhanden war (vertragsloser Zustand).
  • es eine Rückabwicklung einer Anmeldung gab.
  • es zu einem Vertragsrücktritt kam.