Energiegemeinschaft anmelden

Sie möchten eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) oder eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) bei den Wiener Netzen anmelden? Hier erfahren Sie, was für die Umsetzung zu tun ist.

6 Schritte zur Anmeldung bei den Wiener Netzen

Neben Überlegungen zur Organisation und zum Betrieb ist ein kooperativer Austausch mit Ihrem Netzbetreiber Wiener Netze ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Außerdem müssen einige Formalitäten berücksichtigt werden.
Schritte zur Gründung finden Sie auch bei der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften. 

1. Formale Gründung

Im ersten Schritt wird die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) beziehungsweise die Energiegemeinschaft (EEG/BEG) formal gegründet.
Für die Anmeldung bei den Wiener Netzen muss eine aktive Erzeugungsanlage (beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage) vorhanden sein.
Die Erzeugungsanlage muss technisch fertiggestellt und eine Anmeldung vom Energielieferanten bei den Wiener Netzen eingelangt sein.

2. Registrierung bei ebUtilities als Marktpartner*in

Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage beziehungsweise die Energiegemeinschaft muss bei ebUtilities als Marktteilnehmer*in am Elektrizitätsmarkt registriert werden.
Mit der Registrierung erhalten Sie Ihre Marktpartner-ID. Diese ID benötigen Sie für die Anmeldung bei den Wiener Netzen.

Hinweis: An der Marktpartner-ID können Sie erkennen, ob die ID zu einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder einer Energiegemeinschaft gehört. 

  • GC-Nummer: gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
  • RC-Nummer: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
  • CC-Nummer: Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

Wenn Sie eine Bürgerenergiegemeinschaft anmelden möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Marktpartner-ID auch eine Gemeinschafts-ID von ebUtilities.
Diese erhalten Sie im Zuge der Registrierung der BEG.

3. Anmeldung bei den Wiener Netzen

Für den Abschluss des Vertrags benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Name der Gemeinschaft
  • Marktpartner-ID (GC-Nummer, RC-Nummer oder CC-Nummer, siehe Schritt 2)
  • Bei Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) zusätzlich die Gemeinschafts-ID
  • Name der Ansprechperson bei der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) beziehungsweise Energiegemeinschaft (EEG/BEG)
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Einspeisezählpunktnummer(n) der Erzeugungsanlage(n)
  • Bei Energiegemeinschaften: Firmenbuchnummer oder Vereinsnummer

Bitte schicken Sie uns diese Informationen zur Anmeldung per E-Mail zu:
* GEA: gemeinschaftlicheerzeugungsanlagen@wienernetze.at
* EEG oder BEG: energiegemeinschaften@wienernetze.at

Wichtig: Alle Teilnehmer*innen müssen der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beziehungsweise Energiegemeinschaft zustimmen.
Diese Zustimmung erfolgt im Smart Meter-Webportal. Somit muss jede*r Teilnehmer*in im Smart Meter-Webportal registriert sein.

Informationen zur Registrierung beim Smart Meter-Webportal finden Sie hier.
Sie können sich auch im Smart Meter-Webportal registrieren, wenn Sie noch keinen Smart Meter haben.

4. Vertragsabschluss bei den Wiener Netzen

Nach Erhalt Ihrer Daten überprüfen wir Ihre Angaben und setzen einen Vertrag für den Betrieb auf. Anschließend schicken wir den Vertrag der Ansprechperson zu.

Nun müssen Sie folgende Daten ergänzen:

  • gewähltes Aufteilungsmodell (statisch oder dynamisch)
  • im Falle einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft: lokale oder regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft

Anschließend müssen Sie den Vertrag unterschreiben und an uns zurückschicken.
Sobald wir den Vertrag erhalten und überprüft haben, werden Sie von uns über den möglichen Start der Anbindung für den Datenaustausch informiert.

5. Anbindung des Datenaustausches

Um eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage oder Energiegemeinschaft anmelden und betreiben zu können, benötigen Sie eine Anbindung zum energiewirtschaftlichen Datenaustausch (EDA).
Diese Anbindung muss selbstständig zwischen der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder Energiegemeinschaft und EDA abgeschlossen werden.

Es stehen Ihnen als Betreiber*in mehrere Anbindungsarten zur Verfügung.
Des Weiteren müssen die konsultierten und vorgesehenen Marktprozesse (ebUtilities) zur Anwendung kommen.

6.1 Zustimmung zur Teilnahme

Alle Teilnehmer*innen der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beziehungsweise der Energiegemeinschaft müssen der Teilnahme selbst zustimmen.
Die Zustimmung erfolgt im Smart Meter-Webportal der Wiener Netze.
Unter dem Menüpunkt „Zustimmungen“ finden Sie den Unterpunkt „Energiegemeinschaften". Hier werden alle Anfragen zur Teilnahme angezeigt.


Smart Meter

Eine Voraussetzung für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beziehungsweise einer Energiegemeinschaft ist der Smart Meter. Sollten die Teilnehmer*innen oder die Erzeugungsanlage noch keine Smart Meter haben, werden sie innerhalb der gesetzlichen Frist im Zuge des Teilnahmeprozesses von den Wiener Netzen getauscht.

6.2 Offline Zustimmung zur Teilnahme

Für Teilnehmer*innen, die keinen Internetzugang und somit keinen Zugriff auf das Smart Meter-Webportal haben, besteht auch die Möglichkeit der Teilnahme offline zuzustimmen. Die Zustimmung der Teilnehmer*innen kann telefonisch unter +43 (0)50 128-10100 oder persönlich im Service Treff der Wiener Stadtwerke erfolgen. Alternativ kann die Zustimmung auch durch eine bevollmächtigte dritte Person erteilt werden.
 Für die Offline-Zustimmung benötigen wir folgende Daten der Teilnehmer*innen:

  • Name der Teilnehmerin*des Teilnehmers (dient zur Identifikation)
  • Zählpunktnummer der Teilnehmerin*des Teilnehmers (dient zur Identifikation)
  • Adresse der Teilnehmerin*des Teilnehmers (dient zur Identifikation)
  • Marktpartner-ID der Energiegemeinschaft
  • Vollständige Gemeinschafts-ID
  • Beginndatum der Teilnahme
  • Enddatum der Teilnahme (Sofern die Teilnahme nur für eine bestimmte Dauer gewünscht ist.) 
  • Teilnahmefaktor
  • Anteilsfaktor (bei einer statischen Energiegemeinschaft)

Wird die Offline-Zustimmung durch den*die Teilnehmer*in  im Service-Treff erteilt, kann der QR-Code für die Anmeldung zur Teilnahme direkt an den*die Teilnehmer*in ausgehändigt werden. Erfolgt die Zustimmung telefonisch unter +43 (0)50 128 10100 oder durch eine bevollmächtigte dritte Person, wird der QR-Code per Post an die Teilnehmer*innen zugeschickt.