Information des Gasnetzbetreibers gemäß §127 GWG 2011 und des Stromnetzbetreibers gemäß § 82 (1) ELWOG 2010

Hier finden Sie verpflichtende Informationen des Gas- und Stromnetzbetreibers.

Name und Anschrift des Unternehmens

Wiener Netze GmbH, Erdbergstraße 236, 1110 Wien
Postfach 422

Kontaktdaten

Kundenservice: Telefonnummer +43 (0)50 128 - 10100
www.wienernetze.at
Gasnotruf: 128
Stromnetzstörung: 0800 500 600
Beschwerden: beschwerden@wienernetze.at
Zählerablesung: http://selbstablesung.wienernetze.at/

Leistungen und Qualität

Als Gas- und Stromnetzbetreiber sorgen die Wiener Netze für die technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Erdgas- und Stromnetzes, erbringen Messleistungen und gewähren einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Im Stromnetz beträgt die Nennfrequenz der Spannung 50 Hz. Die Nennspannung beträgt in der Regel 400/230 V gemäß EN 50160. Für grundsätzlich abweichende Systeme gilt die Nennspannung laut Netzzugangsvertrag.

Erstanschluss und Änderung

Neuerrichtung beziehungsweise Änderungen eines Netzanschlusses sind bei denr Wiener Netzen zu beantragen. Innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen des vollständigen Antrages stimmt dieser die weitere Vorgehensweise, insbesondere die voraussichtliche Dauer der Errichtung des Netzanschlusses, mit den Kund*innen ab.

Entgelte

Informationen über die geltenden Entgelte und Preisblätter sind auf der Website der Wiener Netze (www.wienernetze.at) unter „Netzservices" veröffentlicht.

Verbrauchs- und Energiekosteninformation

Kund*innen ohne Lastprofilzähler, deren Verbrauch nicht mithilfe eines Smart Meters gemessen wird, haben die Möglichkeit, einmal vierteljährlich Zählerstände bekannt zu geben.

Zugang zu Verbrauchsdaten

Kund*innen, deren Verbrauch über Smart Meter gemessen wird, werden die täglichen Verbrauchswerte oder auf ausdrücklichen Wunsch je nach vertraglicher Vereinbarung oder Zustimmung Stundenwerte (Gas) oder Viertelstundenwerte (Strom) spätestens 12 Stunden nach deren Auslesung über ein Webportal kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Nutzerkonto im Webportal kann jederzeit durch die Kund*innen oder auf deren Wunsch durch den Netzbetreiber gelöscht werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf www.wienernetze.at/smartmeter.

Kommunikationsschnittstelle

Stromkund*innen können auf ausdrücklichen Wunsch auch über eine unidirektionale Kommunikationsschnittstelle des Smart Meters alle darin erfassten Messwerte auslesen.

Selbstablesung

Bei Änderungen des Energiepreises beziehungsweise der Systemnutzungsentgelte sowie beim Lieferantenwechsel kann der Zählerstand selbst abgelesen und bekanntgegeben werden.

Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages 

Der Netzzugangsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von Netzkund*innen zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht beider Vertragspartner*innen zur Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen bleibt davon unberührt.

Etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen 

Es gelten die allgemeinen schadensersatzrechtlichen Vorschriften.

Recht auf Grundversorgung (Strom)

Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom an Haushaltskund*innen liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 77 ElWOG 2010).

Wann kann die Grundversorgung relevant sein?

Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde. Sie hilft Ihnen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen.

Wenn Sie einem Stromlieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert.

Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen.

Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel über den Grundversorgungs-Tarif oder zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, finden Sie auf der Website der Lieferanten und unter www.e-control.at/grundversorgung.

Recht auf Grundversorgung (Gas) 

Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Gas an Haushaltskund*innen liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 124 GWG 2011).

Wann kann die Grundversorgung relevant sein? 

Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde. Sie hilft Ihnen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Gas mit Ihnen abzuschließen.

Wenn Sie einem Gaslieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert.

Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Gas zu ermöglichen.

Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel über den Grundversorgungs-Tarif oder zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, finden Sie auf der Website der Lieferanten und unter www.e-control.at/grundversorgung.

Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren 

Bei Beschwerden stehen Ihnen die Wiener Netze gerne zur Verfügung. Sie können auch ein Streitbeilegungsverfahren bei der Regulierungsbehörde beantragen (nähere Informationen unter https://www.e-control.at/).

Ausführungen der Europäischen Kommission über die Rechte der Energieverbraucher*innen

Informationen darüber finden Sie auf der Website der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/index_de.htm

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Gemäß Informationspflicht nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) verweisen wir auf unsere Webseite: www.wienernetze.at/über-uns/rechtliches/datenschutz. Dort finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten in der Datenschutzerklärung der Wiener Netze.