Hilfe zur Netzrechnung und Abrechnung

Ich habe Fragen zur Netzrechnung …

Wieso erhalte ich Rechnungen von den Wiener Netzen?

Ihr Energielieferant entscheidet, ob er die Netz- und Energiekosten getrennt oder gemeinsam verrechnet. Die Gesamtrechnung (eine Rechnung für Netz- und Energiekosten) ist ein Service, das vom jeweiligen Energielieferanten angeboten werden kann. 

Erhalten Sie die Netzrechnung direkt von den Wiener Netzen, erfolgt die Verrechnung getrennt und Sie erhalten somit auch eine gesonderte Rechnung von Ihrem Energielieferanten.

Bei der Rechnungssumme steht ein Minus vor dem Betrag. Was bedeutet das?

Der offene Rechnungsbetrag wird aus Sicht des Netzbetreibers angegeben und ist der Betrag, den Sie für den Abrechnungszeitraum, unter Berücksichtigung Ihrer bereits geleisteten Zahlungen, noch zu begleichen haben.
Dabei kann es sich auch um ein Guthaben handeln, erkennbar mit einem Minus vor dem Betrag. 
Konkret bedeutet es, dass die bezahlten Teilbeträge höher waren als die Summe der angefallenen Netzkosten im Abrechnungszeitraum. Das Guthaben wird auf das von Ihnen bekanntgegebene Konto überwiesen.

Ich habe eine Zahlungserinnerung/Mahnung erhalten. Was kann ich tun?

Zahlungserinnerungen oder Mahnungen können bei Nichteinzahlung einer offenen Forderung Ihrer Jahresabrechnung oder Ihres Teilbetrags entstehen.
Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie eine Übersicht darüber, wann und in welcher Höhe ein Teilbetrag für Strom oder Gas fällig wird.

Sollten Sie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten haben, so können Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter +43(0)50 128 - 10100 oder per E-Mail unter info@wienernetze.at wenden, um abzuklären, ob sich eventuell ein Zahlungseingang mit einer Zahlungserinnerung/Mahnung überschnitten hat.

Wie komme ich zu einem Rechnungsduplikat?

Sie können ganz einfach Ihre Netzrechnungen der letzten 7 Jahre in unseren Online-Services einsehen und als PDF herunterladen.
Bei unserem Kundenservice unter +43(0)50 128 - 10100 oder per E-Mail unter info@wienernetze.at können Sie ebenfalls ein Duplikat anfordern.

Bitte beachten Sie, dass diese Services nicht zur Verfügung stehen, wenn Sie eine Gesamtrechnung inklusive der Netzkosten direkt von Ihrem Energielieferanten erhalten.

Wie kann ich meine Rechnungen auf elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) umstellen?

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich für die E-Rechnung in unseren Online-Services zu registrieren.

Sie erhalten nach Bekanntgabe Ihrer E-Mail-Adresse ein E-Mail mit Aktivierungslink, den Sie bestätigen müssen. Dieser ist nach Versand der E-Mail 24 Stunden gültig.

Alternativ wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter +43(0)50 128 - 10100 oder per E-Mail unter info@wienernetze.at zur Anmeldung einer E-Rechnung.

Wie kann ich Netzrechnungen per Einziehungsauftrag (SEPA-Lastschrift) bezahlen?

In unseren Online-Services im Bereich Einziehungsauftrag können Sie eigenständig Einziehungsaufträge anlegen und verwalten.

Datenkorrekturen, wie zum Beispiel eine neue IBAN für bestehende Aufträge, können hier durchgeführt werden. Ist Ihre IBAN in unserem System hinterlegt, werden Ihre Rechnungen beziehungsweise Teilbeträge von Ihrem Konto abgebucht. Guthaben überweisen wir auf das bekanntgegebene Konto. 

Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Einziehungsauftrag erteilen können, wenn Sie eine*n abweichende*n Rechnungsempfänger*in hinterlegt haben.


Zur Abrechnung habe ich noch Fragen …

Warum habe ich noch keine Jahresabrechnung erhalten?

Sie erhalten Ihre Jahresabrechnung jedes Jahr im selben Monat, da ein Abrechnungszeitraum bei den Wiener Netzen rund 365 Tage umfasst.

Sollten Sie Ihre Jahresabrechnung noch nicht erhalten haben, kann es mehrere Gründe dafür geben. Eventuell haben wir noch nicht Ihren Zählerstand erhalten. Ein weiterer Grund könnte ein Umzug sein. Dadurch können sich das Ablesegebiet und der Ablesezeitraum geändert haben.

Für eine detaillierte Auskunft zu Ihrer Jahresabrechnung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Hinweis: Wenn Sie keine eigene Jahresabrechnung von den Wiener Netzen bekommen, erhalten Sie eventuell eine Gesamtrechnung von Ihrem Energielieferanten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Energielieferanten.

Ist ein Abrechnungszeitraum nach Kalenderjahr möglich?

Das Verteilnetzgebiet der Wiener Netze ist in unterschiedliche Ablesegebiete eingeteilt. Unsere Mitarbeiter*innen führen die Ablesungen, welche über das ganze Jahr verteilt werden, durch. Das hilft auch bei der Erstellung und der Verteilung der Rechnungen, da sonst alle Rechnungen zum selben Zeitpunkt verschickt werden müssten.

Ein Abrechnungszeitraum umfasst immer rund 365 Tage.

Was tue ich, wenn ich meine Teilbeträge nicht rechtzeitig einzahlen kann?

Wenn es für Sie bereits absehbar ist, dass Sie die geforderten Teilbeträge nicht rechtzeitig einzahlen können, bitten wir Sie, sich zeitgerecht bei uns zu melden.

Sie können sich telefonisch bei unserem Kundenservice unter +43(0)50 128 - 10100 oder per E-Mail unter info@wienernetze.at an uns wenden.
 

Wie kann ich meine Teilbeträge erhöhen oder reduzieren?

Ihre Teilbeträge können Sie um Plus/Minus – 20 Prozent verändern. Am einfachsten können Sie dies in unseren Online-Services im Bereich Teilbetragsänderung erledigen.

Nach Einstieg in das Service "Teilbetragsänderung" und Auswahl der gewünschten Anlage, können Sie mit einem Schieberegler ganz einfach den Betrag für die künftige Teilbetragszahlung ändern. Es kann aufgrund von technischen Berechnungen zu Rundungsdifferenzen bei den neuen Teilbeträgen kommen. 
Bitte beachten Sie hier ein paar Ausnahmen: 

  • Die Änderung eines Teilbetrages ist nur einmal pro Abrechnungsperiode möglich. 
  • Wenn der letzte Teilbetrag bereits fällig war, ist keine Änderung mehr möglich. 
  • Sollten Sie keine Teilbeträge hinterlegt haben, können Sie dieses Service nicht nutzen.

Die Teilbetragsänderung ist nur für Anlagen möglich, bei denen Sie getrennte Rechnungen für Energie (Strom, Gas) und Netzkosten bekommen. Erhalten Sie alle Rechnungen inklusive der Kosten für Energie (Gas/Strom), Netzkosten (Netzentgelte), Steuern und Abgaben von Ihrem jeweiligen Energielieferanten, wenden Sie sich bitte an diesen zur Änderung eines Teilbetrages.

Warum sind Netzkosten verbrauchsabhängig?

Die Netzkosten bestehen aus mehreren Teilen.

Ein Teil davon ist der Arbeitspreis, dieser ist verbrauchsabhängig und wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) verrechnet.

Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und wird für den Abrechnungszeitraum verrechnet. Die Netztarife für Gas und Strom werden von der E-Control (unabhängige Regulierungsbehörde des Energiebereichs) per Verordnung festgesetzt. Sie gelten als Festpreise und können in ihrer Höhe nicht verändert werden.

Weitere Informationen: Netzrechnung - Einfach erklärt

Wie wird der Zählerstand für meine Jahresabrechnung ermittelt?

  • Bei Kund*innen, die bereits einen Smart Meter haben, wird der Zählerstand automatisch an die Wiener Netze übermittelt.
  • Bei Kund*innen, die noch keinen elektronischen Stromzähler (Smart Meter) haben, wird der Zählerstand abgelesen. Dies wird von den Wiener Netzen beziehungsweise einem von den Wiener Netzen beauftragten Dienstleister übernommen. Sie werden rechtzeitig im Vorhinein über den geplanten Ablesetermin informiert. Eine Anwesenheit bei der Zählerablesung ist nur dann erforderlich, sollte der Zähler nicht frei zugänglich sein.
  • Kund*innen haben die Möglichkeit, den Zählerstand selbst abzulesen und den Wiener Netzen bekannt zu geben. Dies können Sie gerne in unseren Online-Services (Service Zählerstand) erledigen oder bei unserem Kundenservice unter +43(0)50 128 - 10100 oder per E-Mail unter info@wienernetze.at.

Steht für die Jahresabrechnung der Zählerstand nicht rechtzeitig zur Verfügung, wird ein Zählerstand errechnet. Hierfür wird ein Durchschnittswert der Vorjahre herangezogen.

Wenn ich den Zählerstand selbst bekannt gebe, beeinflusst das die Abrechnung?

Wenn Sie uns Ihre Zählerstände bekannt geben, werden die bis zum Zeitpunkt der Zählerstandsbekanntgabe gemessenen Verbrauchswerte korrekt in der Abrechnung verwendet.

Sollten Sie im Vorhinein wissen, dass Sie für einen längeren Zeitraum keine Energie benötigen (zum Beispiel aufgrund eines längeren Urlaubs, einer geplanten Kur etc.), so empfehlen wir, dass Sie uns vor Abreise und nach Rückkehr den Zählerstand bekannt geben.

Was ist ein (Standard-)Lastprofil?

Das (Standard-)Lastprofil beschreibt die verhaltensbezogene Verteilung des Energieverbrauchs der Kund*innen im Zeitverlauf. Abhängig von unterschiedlichen Tageszeiten, Verbraucherverhalten oder Jahreszeiten wird mehr oder weniger Energie verbraucht. Für Netzbetreiber und Energieversorger wird das Lastverhalten der Verbraucher*innen in unterschiedliche (Standard-)Lastprofile eingeteilt. Damit werden Verbrauchsprognosen für die notwendige Energie erstellt, um die Energieversorgung zu sichern. 

Privathaushalte zum Beispiel haben meist das (Standard-)Lastprofil H0. Die (Standard-)Lastprofile LGZ (Lastgangzahl) und LPZ (Lastprofilzählung) haben eine Leistungsmessung.

Wie kann mein (Standard-)Lastprofil geändert werden?

  • Ihr (Standard-)Lastprofil wird durch Ihre Angaben beziehungsweise die Angaben durch Ihren Energielieferanten bei der Anmeldung zur vertraglichen Netznutzung bei den Wiener Netzen festgelegt.
  • Für einen Wechsel Ihres (Standard-)Lastprofil, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice oder fragen Sie einen Live-Chat an.
  • Wenn Ihrer Anlage in der Vergangenheit ein anderes (Standard-)Lastprofil zugeordnet wurde, ist ein Wechsel auf das (Standard-)Lastprofil H0 (Haushalt) nach einer neuen Bewertung durch die Wiener Netze möglich.

Sie selbst oder Ihr Energielieferant können einen Lastprofilwechsel durch eine Meldung bei uns jederzeit anfordern.

Hinweis: Das neue (Standard-)Lastprofil wird nur für künftige Abrechnungen angewendet. Eine zeitlich rückwirkende Korrektur Ihres (Standard-)Lastprofils ist nicht möglich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen Ihre Korrektur nur zum Stichtag Ihrer Einmeldung zu.

Warum wird mir eine Leistungsüberschreitung verrechnet?

Eine Leistungsüberschreitung wird dann verrechnet, wenn Sie mehr Verbrauch beziehungsweise Leistung als vertraglich vereinbart benötigen/verbrauchen, wobei der Beobachtungszeitraum auf einige Verbrauchsjahre ausgelegt ist. Die Leistungsüberschreitung wird gesondert verrechnet.

Warum wird mir eine Nachverrechnung des Netzbereitstellungsentgeltes verrechnet?

Eine Leistungsüberschreitung wird dann verrechnet, wenn Sie mehr Verbrauch beziehungsweise Leistung als vertraglich vereinbart benötigen/verbrauchen. Die Leistungsüberschreitung wird gesondert verrechnet.

Was ist die Sommer Hochtarifzeit/Niedertarifzeit (SHT/SNT) beziehungsweise Winter Hochtarifzeit/Niedertarifzeit (WHT/WNT)?

Das Netznutzungsentgelt wird in Form eines Arbeitspreises (je kWh) oder eines Arbeits- (je kWh) und Leistungspreises (je kW oder als Grundpreis) verrechnet.
Der Arbeitspreis kann durch Datums- und Tageszonen unterschiedlich hoch sein. Dafür gibt es 4 verschiedene Zonen. Es wird zwischen Sommer und Winter unterschieden und weiters noch in Zeiteinheiten.

  • Der Sommer ist ein Zeitraum vom 01. April 00:00 bis 30. September 24:00 Uhr. Sommer Hochtarifzeit (SHT) ist die Uhrzeit von 06:00 bis 22:00 Uhr, Sommer Niedertarifzeit (SNT) ist die Uhrzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr des Folgetages.
  • Für den Winter gilt somit der Zeitraum von 01. Oktober bis 31. März und wird ebenfalls in Winter Hochtarif (WHT) – beziehungsweise Niedertarifzeit (WNT) mit denselben Zeitangaben eingeteilt.

Die Leistungspreise beziehen sich in der Netznutzung grundsätzlich auf einen Zeitraum von 1 Jahr.

Wo kann ich eine Bestätigung für die Dekarbonisierungsprämie beantragen?

Für den Förderantrag der Stadt Wien benötigen Sie eine Bestätigung für die endgültige Außerbetriebnahme Ihrer Gasanlage.
Bitte wenden Sie sich an staatlich geprüfte Gas- und Sanitärtechniker*innen. 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Magistratsabteilung (MA50). Dekarbonisierungsprämie - Förderungsantrag (wien.gv.at)