Netzentgelte Neu 2027
Das Wichtigste auf einen Blick
Ab 2027 werden die Netzentgelte in Österreich schrittweise neu gestaltet. Ziel ist es, die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes stärker nach der tatsächlichen Netzbeanspruchung zu verteilen.
Für viele Haushalte werden die Auswirkungen gering sein. Künftig spielt nicht nur die verbrauchte Strommenge eine Rolle, sondern auch die Leistung, die gleichzeitig aus dem Stromnetz bezogen wird.
Die konkreten Netzentgelte werden von der Regulierungsbehörde E-Control festgelegt und voraussichtlich Mitte Dezember 2026 veröffentlicht.
Warum werden die Netzentgelte geändert?
Unser Stromsystem verändert sich: Immer mehr Menschen nutzen Photovoltaik-Anlagen, Elektroautos, Wärmepumpen oder Batteriespeicher.
Dadurch wird das Stromnetz zeitweise stärker belastet. Die neuen Regelungen tragen dazu bei, die vorhandenen Netzkapazitäten effizienter zu nutzen und die Netzkosten entsprechend der Nutzung zu verteilen. So können langfristig kosten eingespart werden.
Was ändert sich?
Bisher richtet sich ein großer Teil der Netzkosten nach der verbrauchten Strommenge (Kilowattstunden, kWh).
In Zukunft wird zusätzlich stärker berücksichtigt, wie viel Leistung (Kilowatt, kW) gleichzeitig aus dem Stromnetz verbraucht wird. Wer hohe Lastspitzen verursacht, also wer viel Strom auf einmal verbraucht, etwa durch die gleichzeitige Nutzung einer Wärmepumpe und das schnelle Laden eines E-Autos, wird einen größeren Anteil der Netzkosten tragen. Wer seinen Verbrauch zeitlich verteilt und hohe Lastspitzen vermeidet, kann Kosten sparen.
Außerdem wird zusätzlich zum Sommer-Netzentgelt oder auch Sommer-Nieder-Arbeitspreis ( SNAP) auch der „Winter-Nieder-Arbeitspreis“, WiNAP) eingeführt. Dadurch kann die Netznutzung in bestimmten Zeitfenstern günstiger sein.
Wichtig
Die Gesamtkosten des Stromnetzes ändern sich dadurch nicht. Die Netzkosten werden künftig lediglich anders verteilt.
Was bedeutet das für mich als Kund*in der Wiener Netze?
Für Haushalte mit einer üblichen Stromnutzung, etwa durch gleichzeitige Nutzung von Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler oder Elektroherd, werden die Auswirkungen voraussichtlich gering bzw. sogar Ersparnisse möglich sein.
Größere Veränderungen können sich bei Haushalten ergeben, die mehrere leistungsstarke Geräte oder Anlagen gleichzeitig nutzen, zum Beispiel:
- Elektroautos
- Wärmepumpen
- Klimaanlagen
- Batteriespeicher
Ob und wie stark sich Ihre Netzkosten verändern, hängt von Ihrem individuellen Nutzungsverhalten ab. Konkrete Aussagen sind erst möglich, sobald die endgültigen Netzentgelte durch die Verordnung der E-Control mit Mitte Dezember 2026 feststehen.
Der Leistungspreis einfach erklärt
Was ist eine Leistungsspitze?
Eine Leistungsspitze entsteht, wenn mehrere leistungsstarke Geräte gleichzeitig Strom aus dem Netz beziehen.
Beispielsweise kann eine hohe Leistungsspitze entstehen, wenn gleichzeitig:
- ein Elektroauto geladen wird,
- die Wärmepumpe läuft und
- mehrere Haushaltsgeräte in Betrieb sind.
Je höher diese Lastspitze ausfällt, desto stärker wird das Stromnetz beansprucht.
Wie wird die Leistung gemessen?
Der Smart Meter erfasst die durchschnittliche Leistung innerhalb von 15-Minuten-Intervallen. Der höchste dieser Werte eines Monats wird für die Ermittlung des Leistungswerts herangezogen und für die Verrechnung verwendet. Kurzzeitige Spitzen führen daher nicht automatisch zu einem höheren Abrechnungswert.
Wie kann ich Lastspitzen vermeiden?
Sie können Ihre Lastspitzen teilweise selbst beeinflussen:
- Leistungsstarke Geräte möglichst zeitversetzt nutzen
- Stromverbrauch gleichmäßiger über den Tag verteilen
- Intelligente Steuerungs- oder Energiemanagementsysteme einsetzen
Dadurch kann die Belastung des Stromnetzes reduziert werden.
kW und kWh einfach erklärt
kW (Kilowatt): Kilowatt beschreiben die Leistung, also wie viel Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird.
kWh (Kilowattstunde): Kilowattstunden beschreiben die Energie, also die insgesamt verbrauchte Strommenge über einen bestimmten Zeitraum.
Kurz gesagt:
- kW = Leistung
- kWh = Energieverbrauch
Gibt es künftig günstigere Zeitfenster für Kund*innen? Stichwort flexible Netzentgelte.
Ja. Künftig sind Zeitfenster mit reduziertem Netz-Arbeitspreis vorgesehen.
Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)
- 1. April bis 30. September
- täglich von 10 bis 16 Uhr
Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP)
- 1. Oktober bis 31. März
- täglich von 23 bis 5 Uhr
- erstmals ab Oktober 2027
Die konkrete Höhe der Vergünstigungen wird von der E-Control mit Mitte Dezember 2026 festgelegt.
Wichtig
Die Vergünstigung betrifft den Netz-Arbeitspreis und nicht automatisch den gesamten Strompreis.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das neue System?
Die neue Netzentgeltstruktur wird ab 2027 schrittweise eingeführt. Für Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe ist die Einführung des Leistungspreises zwischen 1. Jänner 2027 und spätestens 1. Juli 2028 vorgesehen.
Die rechtlichen Grundlagen dafür werden in der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) festgelegt. Die konkreten Netzentgelte werden in einer eigenen Netzentgeltverordnung geregelt.
Wen betrifft das neue Netzentgelt-System?
Die Auswirkungen der neuen Netzentgeltstruktur hängen davon ab, wie viel Strom Sie verbrauchen und wie stark Sie das Stromnetz zu bestimmten Zeiten beanspruchen.
Für viele Haushalte werden die Änderungen voraussichtlich gering sein. Wer keine größeren Stromverbraucher wie Elektroauto oder Wärmepumpe nutzt, muss in der Regel mit keinen oder nur mit geringen Auswirkungen rechnen.
Haushalte mit Elektroauto, Wärmepumpe oder anderen leistungsstarken Geräten können ihre Netzkosten künftig stärker beeinflussen. Wer Geräte zeitversetzt statt gleichzeitig betreibt und den Stromverbrauch besser über den Tag verteilt, kann Lastspitzen reduzieren und dadurch Kosten sparen.
Bei Gewerbebetrieben und KMUs, wo bereitseine leistungsabhängige Verrechnung angewendet wird, bleibt diese bestehen. Weiterhin wichtig sind eine effiziente Nutzung des Stromnetzes und die Vermeidung hoher Lastspitzen.
Industrieunternehmen und große Stromverbraucher werden künftig noch stärker nach ihrer tatsächlichen Netzbeanspruchung abgerechnet. Gleichzeitig ergeben sich neue Möglichkeiten, den Stromverbrauch flexibel zu gestalten und Kosten zu optimieren.
Betreiber von Photovoltaik-, Windkraft- oder anderen Erzeugungsanlagen profitieren von einer besseren Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz. Die neue Struktur soll dabei helfen, die vorhandenen Netzkapazitäten effizienter zu nutzen.
Sind auch Großkund*innen von dieser Umstellung betroffen?
Bei Großkund*innen mit einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh und einer Anschlussleistung von mehr als 50 kW findet bereits eine Leistungsmessung statt, und sie werden nach Leistung abgerechnet. Diese Kund*innen werden auf Basis der SNE-G-V künftig die Möglichkeit zur Reduktion des Leistungspreises durch „Flexible Entnahme“ haben.
Wann stehen die endgültigen Netzentgelte fest?
Die konkreten Netzentgelte sowie weitere Details zur Umsetzung werden voraussichtlich Mitte Dezember 2026 durch die E-Control veröffentlicht. Bis dahin sind noch Anpassungen möglich.
Muss ich jetzt mein Verbrauchsverhalten ändern?
Nicht unbedingt. Für viele Haushalte werden die Auswirkungen der neuen Netzentgelte voraussichtlich gering sein.
Wer jedoch mehrere leistungsstarke Geräte wie Elektroauto, Wärmepumpe oder Klimaanlage gleichzeitig nutzt, kann künftig davon profitieren, den Stromverbrauch besser über den Tag zu verteilen und Lastspitzen zu vermeiden.
Muss ich künftig für meine Lastspitzen bezahlen?
Künftig wird neben der verbrauchten Strommenge auch die in Anspruch genommene Leistung stärker berücksichtigt.
Maßgeblich ist dabei die höchste durchschnittliche Leistung innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls. Wer besonders hohe Lastspitzen verursacht, beansprucht das Stromnetz stärker und wird künftig einen entsprechend höheren Anteil der Netzkosten tragen.
Warum wird die Leistung künftig stärker berücksichtigt?
Das Stromnetz muss jederzeit ausreichend Kapazitäten bereitstellen, um auch hohe gleichzeitige Strombedarfe abzudecken.
Für die Planung und den Ausbau der Netze ist deshalb nicht nur die insgesamt verbrauchte Strommenge entscheidend, sondern auch die maximale Leistung, die zeitgleich benötigt wird. Mit der neuen Regelung sollen die Netzkosten noch stärker entsprechend der tatsächlichen Netznutzung verteilt werden.
Wie kann ich meine Netzkosten beeinflussen?
Sie können Lastspitzen reduzieren, indem Sie größere Stromverbräuche möglichst zeitlich verteilen. Zum Beispiel durch:
- zeitversetztes Laden des Elektroautos
- intelligente Steuerung der Wärmepumpe
- Nutzung eines Batteriespeichers
- Vermeidung gleichzeitiger Nutzung mehrerer leistungsstarker Geräte
- Einsatz eines Energiemanagementsystems
Was bedeutet das für mein Elektroauto?
Elektroautos bleiben ein wichtiger Baustein der Energiewende. Wer sein Fahrzeug mit hoher Ladeleistung lädt und gleichzeitig weitere größere Verbraucher nutzt, kann jedoch höhere Lastspitzen verursachen.
Mit intelligentem oder zeitversetztem Laden lassen sich diese Spitzen häufig reduzieren.
Was bedeutet das für meine Wärmepumpe?
Wärmepumpen bleiben auch künftig eine effiziente und klimafreundliche Heizlösung.
Künftig kann es jedoch sinnvoll sein, die Wärmepumpe gemeinsam mit anderen größeren Verbrauchern intelligent zu steuern, um unnötige Lastspitzen zu vermeiden.
Werden Photovoltaikanlagen benachteiligt?
Nein. Die neuen Regelungen sollen Photovoltaikanlagen nicht benachteiligen. Ziel ist vielmehr, die Netzkosten verursachungsgerechter zu verteilen und die Integration von erneuerbarer Energie ins Stromsystem weiter zu unterstützen.
Ist ein Batteriespeicher in Zukunft noch attraktiver?
Ein Batteriespeicher kann dabei helfen, selbst erzeugten Sonnenstrom besser zu nutzen und hohe Lastspitzen zu reduzieren.
Dadurch kann er in Zukunft zusätzliche Vorteile bieten – Zum Beispiel das der eigen produzierte Strom auch später genutzt werden kann. Für Batteriespeicher sind außerdem spezielle Regelungen vorgesehen, die helfen sollen das Netz besser auszulasten.
Was bedeutet flexible Netznutzung?
Bei der flexiblen Netznutzung können Kund*innen einen Teil der Bezugsleistung aus dem Netz als flexibel vereinbaren. Diese kann vom Netzbetreiber bei Bedarf zeitweise eingeschränkt werden, maximal zweimal zwei Stunden pro Tag. Im Gegenzug profitieren diese Kund*innen von einem reduzierten Leistungspreis für den flexiblen Anteil.