Hilfe zu meinem Zähler und dessen Ablesung

Hilfe zu meinem Zähler und dessen Ablesung

Was muss für eine Zählermontage beachtet werden?

  • Strom - Eine Fertigstellungsanzeige eines*einer staatlich geprüften Elektrotechniker*in Ihrer Wahl und eine Anmeldung eines von Ihnen gewählten Energielieferanten
  • Gas - Eine Installationsanzeige eines*einer staatlich geprüften Gas- und Sanitärtechniker*in Ihrer Wahl, das unterfertigte Gaszählerangebot und eine Anmeldung eines von Ihnen gewählten Energielieferanten
 
  • Photovoltaik - Eine Fertigstellungsanzeige eines*einer staatlich geprüften Elektrotechniker*in Ihrer Wahl und die Anmeldung zur Einspeisung eines von Ihnen gewählten Energielieferanten

Wann muss jemand bei einem Termin für eine Zählermontage anwesend sein?

Befindet/befinden sich Ihr/e Zähler innerhalb der Wohnung oder sind diese für unsere Mitarbeiter*innen nicht zugänglich beziehungsweise handelt es sich um eine Einschaltung des Zählers, ist die Anwesenheit einer volljährigen Person erforderlich.

Wie erhalte ich Zugang zum Zählerkasten?

Den allgemeinen Zählerkastenschlüssel erhalten Sie im Baumarkt, im Elektrofachhandel oder bei einem Schlüsseldienst. Sollten Sie keinen Zutritt zu den Zählern haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung.

Was bedeutet Nacheichung und wann muss ich bei einem Zählerwechsel anwesend sein?

Die Zähler werden entsprechend den im Maß- und Eichgesetz sowie in den Eichvorschriften festgelegten Zeitabständen zu Ihrem Schutz geeicht. Der für die Nacheichung erforderliche Wechsel der betroffenen Zähler ist nach Terminabstimmung, innerhalb einer Fristenvorgabe, durchzuführen. In diesem Fall ist der Zutritt zu dem Gerät zu gewähren.
Sind die Geräte außerhalb Ihrer Wohnung für die Wiener Netze zugänglich, müssen Sie nicht beim Termin anwesend sein.

Zählerstand ablesen: Wer, Wie, Warum?

Welche Möglichkeiten der Ablesung gibt es?

  • Ablesung durch Wiener Netze oder durch Partnerfirmen, die in unserem Auftrag die Ablesung durchführen. Zu Ihrer Sicherheit können sich diese Personen jederzeit als Mitarbeiter*innen des jeweiligen Unternehmens ausweisen.
  • Selbstablesung durch die Kund*innen: Sie können Ihren Zählerstand online bekannt geben. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren jährlichen Ablesetermin per E-Mail anzufordern.

In jedem Fall sind die Wiener Netze gesetzlich verpflichtet, alle 3 Jahre eine Ablesung vor Ort durchzuführen.

Wer führt die Ablesung durch?

Die Ablesung erfolgt unabhängig vom Energielieferanten durch die Wiener Netze beziehungsweise durch eine beauftragte Partnerfirma.

Ich möchte meinen Zähler selbst ablesen? Wie und wo finde ich meinen Zähler?

Ihre Zähler identifizieren Sie anhand der Zählernummer. 

Die Wiener Netze führen keine Dokumentation über den Standort der Strom- beziehungsweise Gaszähler. Wenn sich Ihr Zähler nicht in der Wohnung befindet, finden Sie ihn wahrscheinlich am Gang, im Keller oder in speziell dafür vorgesehenen Zählerkästen. Finden Sie Ihren Zähler nicht, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung.

Warum ist mein Zählerstand... ?

zu hoch:

  • Einer der Gründe könnte ein zusätzliches oder veraltetes Elektrogerät sein (zum Beispiel Stromheizung, Kühlschrank, Waschmaschine, Klimaanlage...).
  • Zunahme der Personen im Haushalt

zu gering:

  • Einer der Gründe könnten neue und/oder energiesparsamere Elektrogeräte sein.
  • Abnahme der Personen im Haushalt 

hochgerechnet:

  • Der Zählerstand wird rechnerisch ermittelt, wenn die Ablesung nicht ermöglicht wurde (zum Beispiel kein Zutritt zur Anlage).
  • Die Angabe der Selbstablesung war fehlerhaft.