Welche Verpflichtungen haben die Wiener Netze für den Zählertausch?

Die Wiener Netze sind gesetzlich verpflichtet, ihr Versorgungsgebiet (Wien sowie Teile Niederösterreichs und des Burgenlands) auf die elektronischen Stromzähler umzustellen. Welches Messgerät wann in welchem Gebiet installiert wird, entscheiden die Wiener Netze als Ihr Verteilernetzbetreiber unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese finden sich im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (siehe § 83 Abs. 1 ElWOG 2010) sowie der Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO).

Die Wiener Netze informieren alle KundInnen zeitnah schriftlich (6 Wochen und 3 Wochen vor dem Zählertausch) über den Einbau des elektronischen Stromzählers und die damit verbundenen Rahmenbedingungen. Dies betrifft insbesondere die Aufbereitung von Kundeninformationen, Werbematerial und Rechnungen sowie den Datenschutz (siehe §§ 81a und 84a ElWOG 2010).