Information des Gasnetzbetreibers gemäß §127 GWG 2011 und des Stromnetzbetreibers gemäß § 82 (1) ELWOG 2010

Name und Anschrift des Unternehmens

Erdbergstraße 236, 1110 Wien

Wiener Netze GmbH, Erdbergstraße 236, 1110 Wien

Postfach 422

Kontaktdaten

Kundenservice: Telefonnummer +43 (0)50 128 - 10100

www.wienernetze.at

Gasnotruf: 128

Stromnetzstörung: 0800 500 600

Beschwerden: beschwerden@wienernetze.at

Zählerablesung: http://selbstablesung.wienernetze.at/

Leistungen und Qualität

Als Gas- und Stromnetzbetreiber sorgt die Wiener Netze GmbH für die technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Erdgas- und Stromnetzes, erbringt Messleistungen und gewährt einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Im Stromnetz beträgt die Nennfrequenz der Spannung 50 Hz. Die Nennspannung beträgt in der Regel 400/230 V gemäß EN 50160. Für grundsätzlich abweichende Systeme gilt die Nennspannung laut Netzzugangsvertrag.

Erstanschluss und Änderung

Neuerrichtung bzw. Änderungen eines Netzanschlusses sind bei der Wiener Netze GmbH zu beantragen. Innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen des vollständigen Antrages stimmt dieser die weitere Vorgehensweise, insbesondere die voraussichtliche Dauer der Errichtung des Netzanschlusses, mit dem Kunden ab.

Entgelte

Informationen über die geltenden Entgelte und Preisblätter sind auf der Website der Wiener Netze GmbH (www.wienernetze.at) unter „Preise und Bedingungen" veröffentlicht.

Verbrauchs- und Energiekosteninformation

Kunden ohne Lastprofilzähler, deren Verbrauch nicht mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, haben die Möglichkeit einmal vierteljährlich Zählerstände bekannt zu geben.

Zugang zu Verbrauchsdaten

Kunden, deren Verbrauch über ein intelligentes Messgerät gemessen wird, werden die täglichen Verbrauchswerte oder auf ausdrücklichen Wunsch je nach vertraglicher Vereinbarung oder Zustimmung Stundenwerte (Gas) oder Viertelstundenwerte (Strom) spätestens zwölf Stunden nach deren Auslesung über ein Web-Portal kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Nutzerkonto im Web-Portal kann jederzeit durch den Kunden oder auf dessen Wunsch durch den Netzbetreiber gelöscht werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf www.wienernetze.at/smartmeter.

Kommunikationsschnittstelle

Stromkunden können auf ausdrücklichen Wunsch auch über eine unidirektionale Kommunikationsschnittstelle des intelligenten Messgerätes alle darin erfassten Messwerte auslesen.

Selbstablesung

Bei Änderungen des Energiepreises bzw. der Systemnutzungsentgelte sowie beim Lieferantenwechsel kann der Zählerstand selbst abgelesen und unter www.wienernetze.at/selbstablesung bekanntgegeben werden.

Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

Der Netzzugangsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom Netzkunden zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen bleibt davon unberührt.

Etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen

Es gelten die allgemeinen schadensersatzrechtlichen Vorschriften.

Recht auf Grundversorgung (Strom)

Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 77 ElWOG 2010).

Wann kann die Grundversorgung relevant sein?

Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen.

Wenn Sie einem Stromlieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert.

Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen.

Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel über den  Grundversorgungs-Tarif oder zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, finden Sie auf der Website der Lieferanten und unter www.e-control.at/grundversorgung.

Recht auf Grundversorgung (Gas)

Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Gas an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 124 GWG 2011).

Wann kann die Grundversorgung relevant sein?

Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Gas mit Ihnen abzuschließen.

Wenn Sie einem Gaslieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert.

Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Gas zu ermöglichen.

Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel über den  Grundversorgungs-Tarif oder zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, finden Sie auf der Website der Lieferanten und unter www.e-control.at/grundversorgung.

Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren

Bei Beschwerden steht Ihnen die Wiener Netze GmbH gerne zur Verfügung. Sie können auch ein Streitbeilegungsverfahren bei der Regulierungsbehörde beantragen (nähere Informationen unter http://www.e-control.at/).

Ausführungen der Europäischen Kommission über die Rechte der Energieverbraucher

Informationen darüber finden Sie auf der Website der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/index_de.htm

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Gemäß Informationspflicht nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) verweisen wir auf unsere Webseite: www.wienernetze.at/datenschutz. Dort finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten in der Datenschutzerklärung der Wiener Netze.