Nähere Informationen zu Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften
Seit 2021 können sich auch Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen über Grundstücksgrenzen hinweg zu einer Gemeinschaft zusammenschließen und von dezentral erzeugter Energie profitieren. Ermöglicht wird das vom EAG-Paket.
Eine Energiegemeinschaft ermöglicht es den Teilnehmer*innen, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie zu verbrauchen und speichern. Der Gemeinschaftsüberschuss kann in das öffentliche Netz eingespeist und verkauft werden.
2 Arten von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften
Alle Teilnehmer*innen und die Erzeugungsanlage der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft müssen über das Verteilernetz der Wiener Netze miteinander verbunden sein. Sie befinden sich somit in einem Nahebereich.
Abhängig vom Nahebereich werden zwei Arten von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften unterschieden. Dieser bestimmt, ob bzw. welche Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gegründet werden kann:
- Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft: Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer*innen werden von demselben Niederspannungsteil einer Transformatorstation versorgt. Sie befinden sich in einem lokalen Nahbereich.
- Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft: Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer*innen sind über dieselbe Mittelspannungs-Sammelschiene in einem Umspannwerk miteinander verbunden. Hier handelt es sich um einen regionalen Nahebereich.
Sie möchten wissen, welche Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Sie gründen können? Oder an einer bereits bestehenden Energiegemeinschaft teilnehmen? Ihre Beauskunftungskennzahl hilft Ihnen weiter.
Finanzielle Vorteile
Die gemeinsam genutzte Erzeugungsanlage entlastet das öffentliche Netz. Somit wird den Teilnehmer*innen ein anteilig begünstigtes Netznutzungsentgelt („Ortstarif“) verrechnet. Dieser Ortstarif wird für jene Energie verrechnet, die von der Energiegemeinschaft bezogen wird.
Wie hoch der finanzielle Vorteil ist, hängt vom Nahebereich bzw. der Art der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft ab. Teilnehmer*innen einer lokalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft wird der lokale Ortstarif verrechnet. Teilnehmer*innen einer regionalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zahlen den regionalen Ortstarif.
Wichtige Voraussetzungen
Bei Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Alle Teilnehmer*innen und die Erzeugungsanlage müssen sich im selben Nahebereich befinden.
- Es müssen sich mindestens 2 Teilnehmer*innen zu einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zusammenschließen.
- Es muss mindestens eine Erzeugungsanlage vorhanden sein, die die Energie erzeugt.
- Sollte kein Smart Meter vorhanden sein, wird dieser im Zuge der Anmeldung von den Wiener Netzen montiert.
- Beim Smart Meter muss die Option Opt-in aktiviert sein. Sollte dies vor der Anmeldung noch nicht der Fall sein, wird der Smart Meter von den Wiener Netzen im Laufe der Anmeldung automatisch auf Opt-in umgestellt.
Kann eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft auch mehrere Erzeugungsanlagen haben?
Seit Oktober 2022 können Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften auch mehrere Erzeugungsanlagen haben. Die erzeugte Energie aller Erzeugungsanlagen Ihrer Energiegemeinschaft wird dann auf alle Teilnehmer*innen aufgeteilt. Die Übertragung der Teilnehmer*innen von den einzelnen Erzeugungsanlagen nehmen die Wiener Netze in Abstimmung mit der jeweiligen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften vor.
Sie sind interessiert?
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Anmeldung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften finden Sie hier. Auch ein Vergleich Ihrer Beauskunftungskennzahlen lohnt sich.
Weitere hilfreiche Informationen rund um Energiegemeinschaften
Konzeptbeschreibung Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bei Oesterreichs Energie
Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften